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Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung, zur kombinierten Strom-und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) sowie von Maßnahmen zur Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem.
Dazu gehören:
- Photovoltaik-Anlagen aller Art inkl. Batteriespeicher
- Windkraftanlagen
- Anlagen zur Erzeugung und Nutzung von Biogas
- Geothermische Stromerzeugungs- und KWK-Anlagen
- Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
- Maßnahmen zur Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot und zur Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel der systemverträglichen Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem
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Wer wird gefördert?
Gefördert werden Unternehmen jeder Rechtsform. Ausgeschlossen sind Kommunen und kommunale Eigenbetriebe.
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Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens von maximal 150 Mio. Euro pro Vorhaben.
![Gut zu wissen! Icon für Nützliche Infos zur Förderung](/content/dam/foerderwelt/Icons/200207_Icons_Wissen.jpg/jcr%3Acontent/renditions/original.transform/resize1920/image.jpg)
Gut zu wissen
- Bei der 20-jährigen Laufzeit ist eine Zinsbindung von 20 Jahren möglich.
- Unternehmen jeglicher Größenordnung können Anträge stellen.
- Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert.
- Die Mehrwertsteuer kann mitfinanziert werden, sofern die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht vorliegt.