KfW Erneuerbare Energien – Standard (270)

Alles Wichtige im Blick

  • Energie & Umwelt
  • Darlehen
  • bundesweit
  • bis zu 150 Mio. Euro

Die KfW fördert Investition zur Nutzung von erneuerbaren Energien mit einem zinsgünstigen Kredit bis zu 150 Mio. Euro und einer langen Zinsbindungsmöglichkeit.

Icon für Inhalt der Förderung

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung, zur kombinierten Strom-und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) sowie von Maßnahmen zur Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem.

 

Dazu gehören:

  • Photovoltaik-Anlagen aller Art inkl. Batteriespeicher
  • Windkraftanlagen
  • Anlagen zur Erzeugung und Nutzung von Biogas
  • Geothermische Stromerzeugungs- und KWK-Anlagen
  • Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
  • Maßnahmen zur Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot und zur Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel der systemverträglichen Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem
Icon für Begünstigten dieser Förderung

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen jeder Rechtsform. Ausgeschlossen sind Kommunen und kommunale Eigenbetriebe.

Icon für Art und Weise der Förderung

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens von maximal 150 Mio. Euro pro Vorhaben.

Icon für Nützliche Infos zur Förderung

Gut zu wissen

  • Bei der 20-jährigen Laufzeit ist eine Zinsbindung von 20 Jahren möglich.
  • Unternehmen jeglicher Größenordnung können Anträge stellen.
  • Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert.
  • Die Mehrwertsteuer kann mitfinanziert werden, sofern die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht vorliegt.

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