Was wird gefördert?
Gefördert werden Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Strom- und Wärmeerzeugung, zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung in KraftWärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) sowie von Maßnahmen zur Speicherung von erneuerbarer Energien.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden natürliche Personen, juristische Personen oder Personengesellschaften mit mehrheitlich privat rechtlicher oder kommunaler Beteiligung.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens. Die maximale Darlehenslaufzeit beträgt 20 Jahre.
Gut zu wissen
- Förderung der Errichtung einer Photovoltaik-Anlage sowie eines Batteriespeichers (auch nachträglich)
- Vorzeitige Rückzahlung gegen Vorfälligkeitsentschädigung