Was wird gefördert?
- Anlagen zur Stromerzeugung oder zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien (z.B. Photovoltaikanlagen oder Windkraftanlagen)
- Anlagen zur Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien
- Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
- Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem
- Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen.
Wer wird gefördert?
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft jeder Größe
- Angehörige der freien Berufe
- Einzelunternehmen
- Landwirte, sofern der erzeugte Strom in ein öffentliches Netz eingespeist oder verkauft wird
- Öffentliche Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit
- Körperschaften des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände, Anstalten des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit
- Vereine, Genossenschaften, rechtsfähige Stiftungen
- Gemeinnützige Antragssteller, sofern sie einen Teil der erzeugten Energie (Strom, Wärme) einspeisen und/oder verkaufen
- Natürliche Personen, sofern sie einen Teil der erzeugten Energie (Strom, Wärme) einspeisen und/oder verkaufen. Hinweis: Private Hauseigentümer, die an ihrem Wohnhaus eine PV-Anlage installieren, erhalten im Programm "Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik" der L-Bank ein zinsverbilligtes Annuitätendarlehen bereits ab einem Mindestdarlehensbetrag von 5.000 Euro.
Wie wird gefördert?
- Zinsgünstiges Darlehen bis zu 10 Mio. Euro pro Unternehmen, mindestens jedoch 25.000 Euro
Gut zu wissen
- Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert.
- Zinsbindungen bis zu 20 Jahre möglich
- Photovoltaik-Anlagen (Aufdach/Fassade) und Batteriespeicher erhalten einen zusätzlich vergünstigten Zins
- Modernisierungsmaßnahmen können mit finanziert werden ebenso wie der Erwerb gebrauchter Anlagen
- Der Zinssatz der Energiefinanzierung ist so gestaltet, dass keine Beihilfe anfällt. Dadurch ist eine Kombination mit weiteren Beihilfen, wie z. B. der EEG-Vergütung, möglich.