L-Bank Energiefinanzierung

Alles Wichtige im Blick

  • Energie & Umwelt
  • Darlehen
  • Baden-Württemberg
  • bis zu 10 Mio. Euro

Die L-Bank fördert Investitionen in Anlagen zur Stromerzeugung, zur kombinierten Strom - und Wärmeerzeugung, zur reinen Wärmeerzeugung sowie Wärme- oder Kältenetze. Voraussetzung ist, dass die Anlagen aus erneuerbaren Energien gespeist werden. Ebenso wird die Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem gefördert.

Icon für Inhalt der Förderung

Was wird gefördert?

  • Anlagen zur Stromerzeugung oder zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien (z.B. Photovoltaikanlagen oder Windkraftanlagen)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien
  • Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
  • Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem
  • Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen.
Icon für Begünstigten dieser Förderung

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft jeder Größe
  • Angehörige der freien Berufe
  • Einzelunternehmen
  • Landwirte, sofern der erzeugte Strom in ein öffentliches Netz eingespeist oder verkauft wird
  • Öffentliche Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände, Anstalten des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit
  • Vereine, Genossenschaften, rechtsfähige Stiftungen
  • Gemeinnützige Antragssteller, sofern sie einen Teil der erzeugten Energie (Strom, Wärme) einspeisen und/oder verkaufen
  • Natürliche Personen, sofern sie einen Teil der erzeugten Energie (Strom, Wärme) einspeisen und/oder verkaufen. Hinweis: Private Hauseigentümer, die an ihrem Wohnhaus eine PV-Anlage installieren, erhalten im Programm "Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik" der L-Bank ein zinsverbilligtes Annuitätendarlehen bereits ab einem Mindestdarlehensbetrag von 5.000 Euro. 
Icon für Art und Weise der Förderung

Wie wird gefördert?

  • Zinsgünstiges Darlehen bis zu 10 Mio. Euro pro Unternehmen, mindestens jedoch 25.000 Euro
Icon für Nützliche Infos zur Förderung

Gut zu wissen

  • Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert.
  • Zinsbindungen bis zu 20 Jahre möglich
  • Photovoltaik-Anlagen (Aufdach/Fassade) und Batteriespeicher erhalten einen zusätzlich vergünstigten Zins
  • Modernisierungsmaßnahmen können mit finanziert werden ebenso wie der Erwerb gebrauchter Anlagen
  • Der Zinssatz der Energiefinanzierung ist so gestaltet, dass keine Beihilfe anfällt. Dadurch ist eine Kombination mit weiteren Beihilfen, wie z. B. der EEG-Vergütung, möglich.

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