Was wird gefördert?
Die KfW fördert den Austausch einer bestehenden, mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizung (zum Beispiel Öl-, Kohle-, Gas- oder Nachtspeicherheizung) gegen eine moderne Heizung, die auf erneuerbaren Energien basiert.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Contractoren und andere Investoren, die eine effiziente Heizungsanlage in bestehende Wohngebäuden einbauen oder einen Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz einrichten möchten.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines Investitionszuschusses, der nach der Umsetzung des Vorhabens ausgezahlt wird. Es wird ein Zuschuss in Höhe von 30 % bezogen auf die förderfähigen Gesamtkosten gewährt.
Gut zu wissen
- Der Zuschuss ist mit dem KfW-Kredit BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Wohngebäude (359) kombinierbar. So können Sie den Anteil der Kosten, der nicht durch den Zuschuss abgedeckt ist, zinsgünstig finanzieren. Ebenso können Sie den Zuschussbetrag über den Ergänzungskredit zwischenfinanzieren. In diesem Fall müssen Sie nach Zuschussauszahlung eine Teilrückzahlung in gleicher Höhe an die KfW vornehmen.
- Online-Beantragung über das Kundenportal "Meine KfW"