KfW BEG Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude (459)

Alles Wichtige im Blick

  • Energie & Umwelt
  • Investitionszuschuss
  • bundesweit
  • bis zu 30 % der förderfähigen Kosten

Sie planen den Austausch Ihrer mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizung gegen eine moderne, klimafreundliche? Dann nutzen Sie den KfW Zuschuss für Wärmepumpen, Biomasseheizungen und andere Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien. 

Icon für Inhalt der Förderung

Was wird gefördert?

Die KfW fördert den Austausch einer bestehenden, mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizung (zum Beispiel Öl-, Kohle-, Gas- oder Nachtspeicherheizung) gegen eine moderne Heizung, die auf erneuerbaren Energien basiert.

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Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Contractoren und andere Investoren, die eine effiziente Heizungsanlage in bestehende Wohngebäuden einbauen oder einen Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz einrichten möchten.

Icon für Art und Weise der Förderung

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines Investitionszuschusses, der nach der Umsetzung des Vorhabens ausgezahlt wird. Es wird ein Zuschuss in Höhe von 30 % bezogen auf die förderfähigen Gesamtkosten gewährt.

Icon für Nützliche Infos zur Förderung

Gut zu wissen

  • Der Zuschuss ist mit dem KfW-Kredit BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Wohngebäude (359) kombinierbar. So können Sie den Anteil der Kosten, der nicht durch den Zuschuss abgedeckt ist, zinsgünstig finanzieren. Ebenso können Sie den Zuschussbetrag über den Ergänzungskredit zwischen­finanzieren. In diesem Fall müssen Sie nach Zuschussauszahlung eine Teil­rück­zahlung in gleicher Höhe an die KfW vornehmen.
  • Online-Beantragung über das Kundenportal "Meine KfW"

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