![Was wird gefördert? Icon für Inhalt der Förderung](/content/dam/foerderwelt/Icons/200207_Icons_Was.jpg/jcr%3Acontent/renditions/original.transform/resize1920/image.jpg)
Was wird gefördert?
Die KfW fördert den Austausch einer bestehenden, mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizung (zum Beispiel Öl-, Kohle-, Gas- oder Nachtspeicherheizung) gegen eine moderne Heizung, die auf erneuerbaren Energien basiert.
![Wer wird gefördert? Icon für Begünstigten dieser Förderung](/content/dam/foerderwelt/Icons/200207_Icons_Wer.jpg/jcr%3Acontent/renditions/original.transform/resize1920/image.jpg)
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Contractoren und andere Investoren, die eine effiziente Heizungsanlage in bestehende Wohngebäuden einbauen oder einen Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz einrichten möchten.
![Wie wird gefördert? Icon für Art und Weise der Förderung](/content/dam/foerderwelt/Icons/200207_Icons_Wie.jpg/jcr%3Acontent/renditions/original.transform/resize1920/image.jpg)
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines Investitionszuschusses, der nach dem Umsetzen des Vorhabens ausgezahlt wird. Der Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung von 30 % und folgenden kumulierbaren Boni zusammen:
- Für effiziente elektrisch angetriebene Wärmepumpen erhalten Sie zusätzlich einen Effizienzbonus in Höhe von 5 % auf die förderfähigen Gesamtkosten
- Für effiziente Biomasseanlagen erhalten Sie zusätzlich einen Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro.
![Gut zu wissen! Icon für Nützliche Infos zur Förderung](/content/dam/foerderwelt/Icons/200207_Icons_Wissen.jpg/jcr%3Acontent/renditions/original.transform/resize1920/image.jpg)
Gut zu wissen
- Nutzen Sie künftig eine Biomasseheizung, die einen Emissionsgrenzwert von 2,5mg/m³ einhält, erhalten Sie einen zusätzlichen Bonus von 2.500 Euro.
- Der Zuschuss ist mit dem KfW-Kredit BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit - Wohngebäude (359) kombinierbar. So können Sie den Anteil der Kosten, der nicht durch den Zuschuss abgedeckt ist, zinsgünstig finanzieren.
- Online-Beantragung über das Kundenportal "Meine KfW"