
Die KfW ergänzt die bereits attraktiven Konditionen des ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredits und setzt somit neue Anreize für Investitionen. Ab 20. Februar 2025 gibt es zusätzlich zum Förderkredit einen Zuschuss in Höhe von 3 %. Stärken Sie jetzt die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens.
Wer kommt für den Förderzuschuss in Frage?
Das Förderprogramm richtet sich an alle Gewerbetreibenden, unabhängig ihrer Größe oder Branche. Ob kleiner Friseursalon, mittelständisches Handwerksunternehmen oder große Produktionsfirma – in jedem Betrieb gibt es Potenzial für Investitionen in Digitalisierung oder innovative Vorhaben.
Vielseitig einsetzbar: Beispiele für förderfähige Vorhaben
Stellen Sie sich vor, ein Friseursalon investiert in ein digitales Buchungssystem, das den Kundenservice verbessert und die Terminverwaltung effizienter gestaltet. Oder ein Handwerksbetrieb führt ein Customer Relationship Management (CRM)-System ein, um die Kundenkommunikation zu optimieren. Eine Produktionsfirma könnte in die Implementierung von 3D-Drucktechnologien investieren, um ihre Fertigungsprozesse zu modernisieren. Selbst scheinbar kleine Investitionen, wie die Einführung mobiler Betriebsgeräte zur Produktionssteuerung oder die Einführung eines Onlineshops, können durch den 3 %-Zuschuss gefördert werden.
Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Unternehmen in Digitalisierungsmaßnahmen wie z. B.
- die Integration von CRM-Systemen in Produktionsprozesse,
- die Einführung von Mensch-Maschine-Interaktionen oder
- den Aufbau von Big Data-Infrastruktureninvestieren.
Auch innovative Vorhaben, die zu neuen oder wesentlich verbesserten Produkten und Dienstleistungen führen, sind förderfähig.
Einfache Antragstellung
Die Bedingungen für die Antragstellung bleiben unverändert einfach. Unternehmen müssen lediglich nachweisen, dass ihre Projekte die Kriterien für Digitalisierung oder Innovation erfüllen. Ihre Bank unterstützt Sie auf dem Weg zur Förderung und stellt den Antrag bei der KfW.