Nachhaltigkeitsbonus für Unternehmen in Baden-Württemberg

Wissen

Fördermittel für Startups: Mit staatlicher Hilfe nachhaltig wachsen

Zuletzt aktualisiert am 15. August 2023

In Deutschland gibt es eine Reihe von Bundes- und Landesförderprogrammen für Existenzgründerinnen und Existenzgründer. Aber selbst für Expertinnen und Experten ist es nicht immer leicht, das passende Förderprogramm für ein Gründungsvorhaben zu finden. Welche Förderung in Frage kommt und wie Sie Ihre Chancen auf Geld vom Staat maximieren, haben wir in diesem Kurzüberblick zusammengestellt.

Bundesförderung – die Programme der KfW

Wer ein Unternehmen errichten, oder einen bestehenden Betrieb übernehmen möchte, kann den ERP-Gründerkredit – StartGeld (067) der KfW für dieses Vorhaben beantragen. Auch wer sein Unternehmen innerhalb der ersten fünf Jahre festigen möchte, kann beispielsweise ein Darlehen bis zu 125.000 Euro über das Programm erhalten. Für Betriebsmittel werden maximal 50.000 Euro Förderung gewährt.  


Auch das KfW-Programm ERP-Förderkredit KMU (365/366) kann für eine Unternehmensgründung oder die Übernahme genutzt werden. Investitionen in Betriebsmittel kleinerer und mittlerer Unternehmen lassen sich ebenfalls über dieses Programm finanzieren. Das zinsgünstige Darlehen bis maximal 25 Millionen Euro lässt sich darüber hinaus für weitere Investitionen in den Betrieb nutzen.


Neben den KfW-Förderprogrammen gibt es das EXIST-Gründungsstipendium des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Gründerteams erhalten das Stipendium für eine Dauer von 12 Monaten. In dieser Zeit können Sie einen detaillierten Businessplan ausarbeiten und sich mit Hilfe ihrer Hochschule oder Forschungseinrichtung auf die Unternehmensgründung vorbereiten.

 

Tipp: Informieren Sie sich zu diesem Thema auch über unseren FördermittelFinder.

Landesförderprogramme nutzen

Einige Bundesländer bieten eigene Förderprogramme für Startups an. Art und Höhe der Förderung unterscheiden sich jedoch regional. Wir haben eine Landesförder-Übersicht für Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern zusammengestellt.  

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen können Unternehmen das  Programm NRW.BANK.Gründung und Wachstum der NRW.BANK beantragen. Dieses Programm kann genutzt werden, um kleinere oder mittlere Unternehmen (KMU) aufzubauen. Auch Investitionen in Anlagen, Maschinen oder sonstige Betriebsmittel, die den laufenden Betrieb aufrechterhalten, sind förderfähig. Hierfür vergibt die NRW.BANK zinsgünstige Darlehen bis maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben.

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg vergibt die L-Bank zinsgünstige Darlehen von maximal 125.000 Euro je Gründer und 500.000 Euro je Unternehmen über das Programm L-Bank Startfinanzierung 80. Mit dieser Förderung kann das Unternehmen im Rahmen der Existenzgründung aufgebaut werden. Die Startfinanzierung unterstützt zudem Maßnahmen, die das Unternehmen innerhalb von fünf Jahren nach seiner Gründung festigen. Wer sein Warenlager auffüllen, oder in Betriebsmittel investieren möchte, kann das Programm ebenfalls nutzen.

Bayern

In Bayern können Startups zum Aufbau Ihres Unternehmens auf den Startkredit der LfA Förderbank Bayern zurückgreifen. Er ist auch für die Gründung von kleineren und mittleren Unternehmen die erste Wahl. Auch Angehörige der freien Berufe können ihn für Ihr Vorhaben nutzen, vorausgesetzt sie sind noch nicht länger als fünf Jahre geschäftstätig. Das zinsgünstige Darlehen fördert Vorhaben ab 10.000 Euro bis maximal 10 Millionen. Euro.

Auch die EU fördert Existenzgründungen

Die Europäische Kommission bietet ebenfalls eine Reihe von Förderprogrammen für Startups an. Darunter fallen beispielsweise Horizont Europa und InvestEU.
Horizont Europa ist eines der größten Forschungs- und Innovationsprogramme der EU und unterstützt Startups und Unternehmen dabei, Forschungs- und Entwicklungsprojekte umzusetzen. Horizont Europa kann unter anderem über das Funding & Tenders Portal beantragt werden.


Das InvestEU-Programm ist der Nachfolger der erfolgreichen Investitionsoffensive für Europa. Wer dieses Programm beantragt, kann es für langfristige und nachhaltige Investitionen, Innovationen und auch das Schaffen von neuen Arbeitsplätzen einsetzen. Beantragen lässt sich dieses EU-Förderprogramm über die European Investment Bank (EIB).

Starten Sie optimal durch!

Mit diesen Schritten erhöhen Sie die Chancen auf Ihren Förderkredit

Einen Förderantrag zu stellen ist leicht, ihn genehmigt zu bekommen dagegen nicht immer. Mit den folgenden sechs Schritten stehen die Chancen auf finanzielle Unterstützung für Ihr Vorhaben jedoch sehr gut:

Förderung für Ihr Startup: Mit kompetenter Beratung durchstarten

Sie möchten mehr zum Thema wissen? Sprechen Sie mit den Fördermittelexpertinnen und Fördermittelexperten Ihrer Volksbanken Raiffeisenbanken. Finden Sie jetzt eine Bank in Ihrer Nähe.


Fördermittel-Beratung: Nachhaltigkeitsbonus

Finden Sie einen Berater in Ihrer Nähe

Fördermittel für Sie:

KfW ERP-Förderkredit KMU (365/366)

  • Gründung & Nachfolge, Wachstum & Festigung
  • Darlehen
  • bundesweit
  • bis zu 25 Mio. Euro

Die KfW fördert Gründungen, Übernahmen von Unternehmen sowie Investitionen und Betriebsmittel von kleinen und mittleren Unternehmen.

KfW ERP-Gründerkredit – StartGeld (067)

  • Gründung & Nachfolge, Wachstum & Festigung
  • Darlehen
  • bundesweit
  • bis zu 125.000 Euro

Die KfW fördert die Errichtung oder die Übernahme von Unternehmen im Rahmen der Existenzgründung sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Geschäftsaufnahme.

NRW.BANK.Gründung und Wachstum

  • Wachstum & Festigung, Gründung & Nachfolge
  • Darlehen
  • Nordrhein-Westfalen
  • bis zu 10 Mio. Euro

Die NRW.BANK fördert die Errichtung oder die Übernahme von Unternehmen im Rahmen der Existenzgründung sowie Festigungs- und Erweiterungsmaßnahmen von KMU.

L-Bank Startfinanzierung 80

  • Wachstum & Festigung, Gründung & Nachfolge
  • Darlehen mit Tilgungszuschuss
  • Baden-Württemberg
  • bis zu 125.000 Euro je Gründer/Unternehmer, aber max. 500.000 Euro je Unternehmen bzw. Gründerteam

Die L-Bank fördert die Errichtung oder die Übernahme von Unternehmen im Rahmen der Existenzgründung sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Geschäftsaufnahme.

Das könnte Sie auch interessieren: