NRW.BANK.Gründung und Wachstum

Alles Wichtige im Blick

  • Wachstum & Festigung, Gründung & Nachfolge
  • Darlehen
  • Nordrhein-Westfalen
  • bis zu 10 Mio. Euro

Die NRW.BANK fördert die Errichtung oder die Übernahme von Unternehmen im Rahmen der Existenzgründung sowie Festigungs- und Erweiterungsmaßnahmen von KMU.

Icon für Inhalt der Förderung

Was wird gefördert?

  • Investitionen, die im Anlagevermögen aktivierungsfähig sind (z.B. Anlagen und Maschinen, Grundstücke, Gebäude, sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung)
  • Betriebsmittel für die Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs (z.B. Personalkosten, Mietzahlungen, Marketing- und Beratungsaufwendungen)
  • Material- und Warenlager
Icon für Begünstigten dieser Förderung

Wer wird gefördert?

  • KMU, Selbstständige und Freiberufler, Existenzgründer sowie Unternehmensnachfolger
Icon für Art und Weise der Förderung

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens von maximal 10 Mio. Euro pro Vorhaben.

Icon für Nützliche Infos zur Förderung

Gut zu wissen

  • In diesem Programm vergibt die NRW.BANK Beihilfen nach der De-minimis-Verordnung. Bitte beachten Sie, dass die zulässige Beihilfeobergrenze durch Ihr Vorhaben nicht überschritten werden darf.
  • Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert.
  • Sie können Ihren Kredit ganz oder teilweise außerplanmäßig zurückzahlen – gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.
  • Optional ist die Beantragung einer 50%-igen Haftungsfreistellung für die Hausbank möglich.

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