![Was wird gefördert? Icon für Inhalt der Förderung](/content/dam/foerderwelt/Icons/200207_Icons_Was.jpg/jcr%3Acontent/renditions/original.transform/resize1920/image.jpg)
Was wird gefördert?
- Investitionen, die im Anlagevermögen aktivierungsfähig sind (z.B. Anlagen und Maschinen, Grundstücke, Gebäude, sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung)
- Betriebsmittel für die Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs (z.B. Personalkosten, Mietzahlungen, Marketing- und Beratungsaufwendungen)
- Material- und Warenlager
![Wer wird gefördert? Icon für Begünstigten dieser Förderung](/content/dam/foerderwelt/Icons/200207_Icons_Wer.jpg/jcr%3Acontent/renditions/original.transform/resize1920/image.jpg)
Wer wird gefördert?
- KMU, Selbstständige und Freiberufler, Existenzgründer sowie Unternehmensnachfolger
![Wie wird gefördert? Icon für Art und Weise der Förderung](/content/dam/foerderwelt/Icons/200207_Icons_Wie.jpg/jcr%3Acontent/renditions/original.transform/resize1920/image.jpg)
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens von maximal 10 Mio. Euro pro Vorhaben.
![Gut zu wissen! Icon für Nützliche Infos zur Förderung](/content/dam/foerderwelt/Icons/200207_Icons_Wissen.jpg/jcr%3Acontent/renditions/original.transform/resize1920/image.jpg)
Gut zu wissen
- In diesem Programm vergibt die NRW.BANK Beihilfen nach der De-minimis-Verordnung. Bitte beachten Sie, dass die zulässige Beihilfeobergrenze durch Ihr Vorhaben nicht überschritten werden darf.
- Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert.
- Sie können Ihren Kredit ganz oder teilweise außerplanmäßig zurückzahlen – gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.
- Optional ist die Beantragung einer 50%-igen Haftungsfreistellung für die Hausbank möglich.