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Was wird gefördert?
- Investitionen, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen
- Erweiterungen (auch Standortverlagerungen), Rationalisierungen, Modernisierungen, Umstellungen des Produktionsverfahrens oder der Produktpalette
- Betriebsmittel und Warenlager
- Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen, auch Übernahmen und tätige Beteiligungen
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Wer wird gefördert?
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, deren Gruppenumsatz 500 Mio. Euro nicht überschreitet sowie freiberuflich Tätige
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Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens von 10 Mio. Euro pro Vorhaben. Wenn das Vorhaben eine besondere förderpolitische Bedeutung für das Land Nordrhein-Westfalen hat, kann der Betrag im Einzelfall überschritten werden.
![Gut zu wissen! Icon für Nützliche Infos zur Förderung](/content/dam/foerderwelt/Icons/200207_Icons_Wissen.jpg/jcr%3Acontent/renditions/original.transform/resize1920/image.jpg)
Gut zu wissen
- In diesem Programm vergibt die NRW.BANK Beihilfen in Form von Zinssubventionen. Bitte beachten Sie, dass die zulässigen Beihilfewerte durch Ihr Vorhaben nicht überschritten werden dürfen.
- Optional ist die Beantragung einer 50%-igen Haftungsfreistellung für die Hausbank, alternativ auch eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank NRW, möglich.
- Bis zu 20 Jahre Zinsbindung möglich.
- Finanzierung von Vorhaben mit Auslandsbezug möglich.