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Was wird gefördert?
Gefördert werden grundsätzlich alle Investitionen, die im Zusammenhang mit betrieblichen Wachstumsvorhaben stehen.
Zum Beispiel:
- Grunderwerb & Erschließungskosten
- Maschinen & Einrichtungen
- Fahrzeuge
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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern.
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Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens von maximal 10 Mio. Euro pro Vorhaben.
![Gut zu wissen! Icon für Nützliche Infos zur Förderung](/content/dam/foerderwelt/Icons/200207_Icons_Wissen.jpg/jcr%3Acontent/renditions/original.transform/resize1920/image.jpg)
Gut zu wissen
- In diesem Programm vergibt die LfA Beihilfen in Form von Zinssubventionen. Bitte beachten Sie, dass die zulässigen Beihilfewerte durch Ihr Vorhaben nicht überschritten werden dürfen.
- Bei Darlehen bis 2 Mio. Euro kann Ihnen eine 60%ige Risikoentlastung für die Hausbank den Kreditzugang erleichtern.
- Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert.
- Der Mindestkreditbetrag beträgt 10.000 Euro.