
Was wird gefördert?
Gefördert werden alle Maßnahmen zur Energieeffizienz und Treibhausgaseinsparung von mind. 15 %. Im Einzelnen sind Neu- und Modernisierungsinvestitionen u. a. in den folgenden Bereichen förderfähig:
- Energieeffiziente Anlagen und Prozesstechnik
- Druckluft/Vakuum/Absaugtechnik
- Elektrische Antriebe/Pumpen
- Elektrifizierung von Prozessen
- Prozesskälte, Kühlhäuser, Kühlräume
- Wärmerückgewinnung/Abwärmenutzung
- Anlagen zur Nutzung von Wasserstoff
- Digitalisierungsmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz
- Andere betriebliche Maßnahmen die zu einer Treibhausgaseinsparung führen

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern sind:
- kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Freiberufler

Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens von maximal 10 Mio. Euro pro Vorhaben.

Gut zu wissen
- In diesem Programm vergibt die LfA Beihilfen in Form von Zinssubventionen. Bitte beachten Sie, dass die zulässigen Beihilfeobergrenzen durch Ihr Vorhaben nicht überschritten werden dürfen.
- Die Berechnung der Einsparung durch die Investitionsmaßnahme kann bei der Antragsstellung durch Sie, beispielsweise über Herstellernachweise und Produktdatenblätter, erfolgen. Ein Energieberater muss nicht eingebunden werden.
- Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert.