Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen
- zur Verminderung/Vermeidung von Luftverschmutzung und Geruchsemissionen
- zur Reduzierung von Lärm und Erschütterungen
- in den technischen Klimaschutz
- zur Anpassung an den Klimawandel
- in Ressourceneffizienz
- in Materialeinsparung und kreislauforientierte Produktion
- in Abfallvermeidung, -behandlung, -verwertung
- in Abwasservermeidung, -behandlung / Wassereinsparung, -wiederverwendung
Wer wird gefördert?
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft jeder Größe
- Natürliche Personen z. B. Gründerinnen und Gründer und Gesellschafterinnen und Gesellschafter (qualifiziert und mit hinreichendem Einfluss im Unternehmen)
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens bis maximal 5 Mio. Euro pro Vorhaben.
Gut zu wissen
- In diesem Programm vergibt die L-Bank Beihilfen in Form von Zinssubventionen. Bitte beachten Sie, dass die zulässigen Beihilfewerte durch Ihr Vorhaben nicht überschritten werden dürfen.
- Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert. Der Mindestbetrag beträgt 10.000 Euro.
- Der bis zu 40 %-ige EFRE Invest RE Zuschuss für Ressourcenschonungs- oder Ressourceneffizienzmaßnahmen dient kleineren und mittleren Unternehmen als "Eintrittskarte" zu einer ergänzenden Finanzierung. Die Fördersumme muss hierfür mindestens 100.000 Euro betragen. Bei Fragen rund um den Zuschuss wenden Sie sich an die Umwelttechnik BW GmbH als Landesagentur für Umwelttechnik und Ressourceneffizienz.
- Das Darlehen kann unabhängig von der Unternehmensgröße in einer beihilfefreien Variante beantragt werden.