Antragsfrist endet am 30. April 2022

Corona-Hilfe der KfW läuft aus

Wie geplant endet die Antragsfrist für KfW-Kredite der Corona-Hilfe am 30. April 2022. Bis zu diesem Datum muss der Kreditantrag über Ihre Hausbank bei der KfW eingehen. Bitte nehmen Sie rechtzeitig mit Ihrer Hausbank Kontakt auf, um die fristgerechte Bearbeitung Ihres Antrags sicherzustellen. Das Ende der Antragsfrist gilt für die Kredite aus dem KfW-Sonderprogramm (KfW-Unternehmerkredit (037/047) und KfW ERP-Gründerkredit Universell (075/076)) sowie den KfW-Schnellkredit 2020 (078).

KfW Unternehmerkredit (037/047)

Alles Wichtige im Blick

  • Wachstum & Festigung
  • Darlehen
  • bundesweit
  • bis zu 100 Mio. Euro

Die KfW fördert Investitionen und Betriebsmittel mit zinsgünstigen Krediten bis zu 100 Mio. Euro.

Icon für Inhalt der Förderung

Was wird gefördert?

  • Investitionen, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen
  • Betriebsmittel zur Gewährleistung des laufenden Betriebes
  • Warenlager
  • Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen, auch Übernahmen und tätige Beteiligungen
Icon für Begünstigten dieser Förderung

Wer wird gefördert?

  • etablierte Unternehmen und Freiberufler, die seit mehr als fünf Jahren am Markt tätig sind
Icon für Art und Weise der Förderung

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsvergünstigten Darlehens bis zu 100 Mio. Euro pro Unternehmensgruppe.

Icon für Nützliche Infos zur Förderung

Gut zu wissen

  • Bei Beträgen bis 2,3 Mio. Euro kann eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren (mit bis zu 2 tilgungsfreien Anlaufjahren) gewählt werden. Bei Beträgen, die darüber hinaus gehen, können Laufzeiten bis 6 Jahre mit max. 2 tilgungsfreien Anlaufjahren gewählt werden.
  • 90 % Risikoübernahme der KfW für kleine und mittlere Unternehmen
  • 80 % Risikoübernahme der KfW für große Unternehmen
  • Sie haften zu 100 % für die Rückzahlung
  • Gilt nicht für Unternehmen, die zum 31.12.2019 in Schwierigkeiten waren
  • Bei Kreditbeträgen bis zu 3 Mio. Euro bzw. bei Erfüllung der Fast Track-Kriterien bis zu 10 Mio. Euro pro Unternehmen erfolgt keine Risikoprüfung der KfW - lediglich die Hausbank führt dann eine Risikoprüfung durch. In allen anderen Fällen führt die KfW eine standardisierte Risikoprüfung durch.

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