BAFA Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen

Alles Wichtige im Blick

  • Energie & Umwelt
  • Investitionszuschuss
  • bundesweit
  • bis zu 50 % der förderfähigen Kosten

Sie möchten Ihr Gebäude auf einen höheren energetischen Standard bringen? Dann nutzen Sie die BAFA-Förderung für energetische Einzelmaßnahmen an Nichtwohngebäuden. Sie können damit beispielsweise Fenster erneuern, die Heizungsanlage ersetzen oder das Gebäude besser dämmen. 

Icon für Inhalt der Förderung

Was wird gefördert?

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die mindestens fünf Jahre alt sind. Dazu zählen:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Wände und Dachflächen dämmen, Außentüren und Fenstern erneuern)
  • Anlagentechnik (z. B. energieeffiziente raumlufttechnische Anlagen)
  • Heizung optimieren (z. B. hydraulischer Abgleich)

Auch die fachmännische Planung und Baugleitung ist förderfähig.

Icon für Begünstigten dieser Förderung

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind alle Investoren, die förderfähige Maßnahmen an Nichtwohngebäuden durchführen, zum Beispiel:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich Tätige
  • kommunale Gebietskörperschaften
  • kommunale Gemeinde- und Zweckverbände
  • rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts wie Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmern und kommunalen Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Icon für Art und Weise der Förderung

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergeben.

Icon für Nützliche Infos zur Förderung

Gut zu wissen

  • Die förderfähigen Kosten sind auf 500 Euro pro m² Nettogrundfläche begrenzt. Bei Maßnahmen zur Anlageneffizienz / Heizungsoptimierung sind die förderfähigen Kosten zusätzlich bei 500.000 Euro gedeckelt. 
  • Die Zuschusshöhe beträgt 15 % der förderfähigen Kosten. Wird die Heizung optimiert und die Emissionen von Biomasseheizungen verringert, liegt der Zuschuss sogar bei 50 %.`
  • Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist erforderlich. Wer nur die Heizungsanlage optimiert, ist davon ausgenommen. 
  • Der Antrag kann per Online-Formular bei der BAFA gestellt werden.

Häufig gestellte Fragen

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