
Die KfW hat die Mittelstandsförderung neu aufgestellt und bietet seit dem 4. Januar 2022 neue Förderprogramme für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler. Nun ist die Größe Ihres Unternehmens ausschlaggebend für die Wahl des Förderprogramms. Sie können weiterhin Investitionen und den Erwerb von Betriebsmitteln fördern lassen. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
Vereinfachung durch weniger Förderprogramme
Gab es zuvor mit dem Unternehmerkredit (037/047), dem ERP-Gründerkredit Universell (073/074) und dem ERP-Regionalförderprogramm (062/072) drei Programme zur Förderung von Investitionen und Betriebsmitteln, sind es seit dem 4. Januar 2022 nur noch zwei Programme:
Der Name der neuen Programme zeigt, wie sie sich unterscheiden: Bei der Wahl des passenden Förderprogramms ist die Größe Ihres Unternehmens entscheidend – nicht mehr das Alter oder der Investitionsort.
Zinsbonus für junge Unternehmen und Unternehmen in regionalen Förderschwerpunkten
An der Mission der KfW, junge Unternehmen und unternehmerische Vorhaben in strukturschwachen Regionen besonders zu unterstützen, ändert sich mit der Neuaufstellung der Förderung nichts. Zwar bietet die KfW für diese Zielgruppen keine separaten Programme mehr, berücksichtigt sie aber durch einen attraktiven Zinsbonus.
Kredite mit Haftungsfreistellung möglich
Die Haftungsfreistellung ist eine Vereinbarung über die Risikoverteilung zwischen der KfW und Ihrer Hausbank. Die KfW kann Ihre Hausbank unter bestimmten Voraussetzungen „von der Haftung freistellen“, also einen Anteil des Kreditrisikos übernehmen. Für Ihre Hausbank sinken die Hürden für die Kreditvergabe und für Ihr Unternehmen erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, einen Kredit zu erhalten - auch wenn Sie keine oder lediglich geringe Sicherheiten stellen können. Unabhängig von der Haftungsfreistellung gilt: Als Kreditnehmer haften Sie zu 100 % für die Rückzahlung.
Mit kompetenter Beratung zur optimalen Finanzierung
Sie planen eine Investition oder möchten Betriebsmittel finanzieren? Nutzen Sie die Beratung Ihrer Hausbank, um die Finanzierung auf Ihr individuelles Vorhaben zuzuschneiden und bestmöglich von Fördermitteln zu profitieren. Die Fördermittelexperten der Genossenschaftsbanken stehen Ihnen gerne zur Seite.
Fördermittel für Sie
Häufig gestellte Fragen
Den Förderkredit beantragen Sie über Ihre Hausbank bei der KfW.
Für kleine und mittlere Unternehmen gelten folgende Grenzwerte:
- weniger als 250 Mitarbeiter UND
- Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro ODER
- Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro
Als „jung“ gelten Unternehmen, wenn Sie jünger als 5 Jahre sind. Ausschlaggebend ist das Datum der Aufnahme der selbständigen Geschäftstätigkeit (erste Umsatzerzielung).