
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionsdarlehen zu diesen Zwecken:
- Aufbau oder Festigung einer gewerblichen oder freiberuflichen selbstständigen Existenz
- Übernahme eines Unternehmens durch natürliche Personen im Rahmen einer Unternehmensnachfolgeregelung
- Erwerb einer tätigen Beteiligung
- Betriebsmittel und Warenlager

Wer wird gefördert?
- Natürliche Personen
- Selbstständige und Freiberufler- Existenzgründer und Unternehmensnachfolger
- Unternehmen (KMU)
- Als Besonderheit im Programm HessenFonds GuW (ERP) erhalten Unternehmen, die zukunftsweisende Ideen zu Technologien, Produkt- bzw. Geschäftsinnovationen in allen Wirtschaftsbereichen umsetzen und Unternehmen, die das Darlehen zur Finanzierung von unternehmerisch herausfordernden Veränderungen (insbesondere Dekarbonisierung, Ressourcen- und Energieeffizienz, Digitalisierung, strategische Resilienz, demografischer Wandel, Anpassung an den Strukturwandel) heranziehen, eine zusätzliche Vergünstigung des Zinssatzes.

Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens von maximal 1 Mio. Euro pro Vorhaben.

Gut zu wissen
- Bei diesem Förderprogramm werden zusätzliche Zinsvergünstigungen im Fördergebiet gewährt
- Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert
- HessenFonds GuW (ERP): Allen Antragsberechtigten wird für maximal 10 Jahre (Dauer der Darlehehenslaufzeit bzw. der ersten Zinsbindungsfrist) in Abhängigkeit des Zinsniveaus eine reguläre "einfache Zinsvergünstigung" von 2 %-Punkten gewährt