Was wird gefördert?
Gefördert werden Vorhaben in Thüringen, die für das Unternehmen eine Innovation darstellen.
- Materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter
- Innovationen und Markteinführungen
- Moderniesierungs- und Erhaltungsaufwendungen
Wer wird gefördert?
Gefördert werden
- kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz/Betriebsstätte in Thüringen
- Angehörige der wirschaftsnahen freien Berufe
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens in Höhe von maximal 4 Mio. Euro.
Gut zu wissen
- Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert.
- Laufzeitvarianten: 5 Jahre, 10 Jahre, 15 Jahre, 20 Jahre
- gleichzeitige Beantragung einer Haftungsfeistellung von 50 % möglich:
Absicherung durch Bürgschaft der BBT, der TAB oder der PWC möglich - Sondertilgungen sind ohne Vorfälligkeitsentschädigungen möglich