Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen an gewerblich genutzten Nichtwohngebäuden bzw. Gebäudeteilen sowie damit in Zusammenhang stehende energetische Fachplanungs- und Baubegleitungskosten. Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie für Ihr Vorhaben bereits eine Förderzusage der KfW oder des BAFA im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) haben. Alternativ genügt auch die Bestätigung eines Energieberaters, dass aktuell geltende Effizienzgebäudestandards für Neubau oder Sanierung bei Ihrem Vorhaben eingehalten werden.
Wer wird gefördert?
Für Vorhaben in Nordrhein-Westfalen sind antragsberechtigt:
- kleine, mittlere und große Unternehmen
- Freiberufler
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens von maximal 10 Mio. Euro pro Vorhaben.
Gut zu wissen
- Bis zu 25 Jahre Zinsbindung möglich.
- Bei Darlehen bis 2 Mio. Euro kann Ihnen eine 50 %ige Risikoentlastung für die Hausbank den Kreditzugang erleichtern.
- Bei Darlehen bis 5 Mio. Euro kann Ihnen eine 50 %ige Risikoentlastung für die Hausbank den Kreditzugang erleichtern.
- Im NRW.BANK.Effizienzkredit Bauen (ohne Haftungsfreistellung) sind zudem auch natürliche Personen als gewerbliche Investoren und Unternehmen antragsberechtigt, die ein Nichtwohngebäude an Angehörige der freien Berufe oder an ein förderbares Unternehmen fremd vermieten oder verpachten.