Was wird gefördert?
Gefördert werden insbesondere Investitionen im Zusammenhang mit Neuerrichtungen und Einrichtungen von Betrieben, Betriebsübernahmen, tätigen Beteiligungen sowie für die Anschaffung eines ersten Warenlagers im Rahmen von Existenzgründungen.
Innerhalb einer 5-jährigen Existenzgründungsphase begonnene Investitionen können ebenfalls berücksichtigt werden, Betriebsübernahmen und tätige Beteiligungen durch natürliche Personen auch darüber hinaus. Auch die wesentliche Aufstockung des Warenlagers ist berücksichtigungsfähig.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern sowie natürliche Personen, die eine Voll- oder Nebenerwerbsexistenz in Bayern gründen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens von maximal 10 Mio. Euro pro Vorhaben.
Gut zu wissen
- In diesem Programm vergibt die LfA Beihilfen in Form von Zinssubventionen. Bitte beachten Sie, dass die zulässigen Beihilfewerte durch Ihr Vorhaben nicht überschritten werden dürfen.
- Bei Darlehen bis 2 Mio. Euro kann Ihnen eine 70%ige Risikoentlastung für die Hausbank den Kreditzugang erleichtern.
- Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert.
- Der Mindestkreditbetrag beträgt 10.000 Euro.