
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in die Digitalisierung und Innovationen wie z. B. der Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze oder die Aufnahme neuer, technologisch fortschrittlicher Produkte in das Unternehmensportfolio. Darüber hinaus werden Vorhaben innovativer Unternehmen gefördert.

Wer wird gefördert?
- Unternehmen in Gründung
- kleine und mittlere Unternehmen
- Angehörige der freien Berufe- Small Mid-Caps (weniger als 500 Mitarbeiter und unter 500 Mio. Euro Gruppenumsatz)
mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern.

Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsvergünstigten Darlehens. Zusätzlich wird für Innvoationsvorhaben ein Zuschuss bis zu 5 % und für innovative Unternehmen ein Tilgungszuschuss i.H.v. 1 % gewährt.

Gut zu wissen
- In diesem Programm vergibt die LfA Beihilfen in Form von Zinssubventionen und Zuschüssen. Bitte beachten Sie, dass die zulässigen Beihilfewerte durch Ihr Vorhaben nicht überschritten werden dürfen.
- Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert.
- Der Mindestkreditbetrag beträgt 25.000 Euro.