Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen an gewerblich genutzten Nichtwohngebäuden bzw. Gebäudeteilen sowie damit in Zusammenhang stehende energetische Fachplanungs- und Baubegleitungskosten. Voraussetzung für de Förderung ist, dass Sie für Ihr Vorhaben bereits eine Förderzusage der KfW oder des BAFA im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) haben.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige, die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern haben oder - soweit diese Voraussetzung noch nicht erfüllt ist - sie durch das geförderte Vorhaben schaffen. Der Investitionsort muss in Bayern liegen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens von maximal 10 Mio. Euro pro Vorhaben.
Gut zu wissen
- Bis zu 20 Jahre Zinsbindung möglich.
- Bei Darlehen bis 2 Mio. Euro kann Ihnen eine 50%ige Risikoentlastung für die Hausbank den Kreditzugang erleichtern.
- Der Darlehenshöchstbetrag beträgt 10 Mio. Euro (maximal die Differenz aus förderfähigen Kosten und Ihrer beantragten BEG-Förderung).