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Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen an gewerblich genutzten Nichtwohngebäuden bzw. Gebäudeteilen sowie damit in Zusammenhang stehende energetische Fachplanungs- und Baubegleitungskosten. Voraussetzung für de Förderung ist, dass Sie für Ihr Vorhaben bereits eine Förderzusage der KfW oder des BAFA im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) haben.
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Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige, die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern haben oder - soweit diese Voraussetzung noch nicht erfüllt ist - sie durch das geförderte Vorhaben schaffen. Der Investitionsort muss in Bayern liegen.
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Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens von maximal 10 Mio. Euro pro Vorhaben.
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Gut zu wissen
- Bis zu 20 Jahre Zinsbindung möglich.
- Bei Darlehen bis 2 Mio. Euro kann Ihnen eine 50%ige Risikoentlastung für die Hausbank den Kreditzugang erleichtern.
- Der Darlehenshöchstbetrag beträgt 10 Mio. Euro (maximal die Differenz aus förderfähigen Kosten und Ihrer beantragten BEG-Förderung).