L-Bank Liquiditätskredit

Alles Wichtige im Blick

  • Wachstum & Festigung, Gründung & Nachfolge
  • Darlehen
  • Baden-Württemberg
  • bis zu 5 Mio. Euro

Die L-Bank fördert Betriebsübernahmen, Konsolidierungen und den Betriebsmittelbedarf von mittelständischen Unternehmen und Freiberuflern.

Icon für Inhalt der Förderung

Was wird gefördert?

  • Vorhaben, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen
  • wachstumsbedingter Betriebsmittelbedarf und Aufstockung des Warenlagers
  • Konsolidierungen: zusätzlicher Betriebsmittelbedarf, kurzfristige KK-Umschuldungen, Ablösung von Lieferantenverbindlichkeiten, Investitionen zur Anpassung an geänderte Umfeldbedingungen, Restrukturierung der Passivseite der Bilanz, Anpassung von Laufzeitstrukturen der Finanzverbindlichkeiten an den Cashflow
  • Betriebsübernahmen: Übernahmepreis für Gesellschaftsanteile oder Vermögensgegenstände, Modernisierungsinvestitionen, Betriebsmittelbedarfe, Abfindung von Altgesellschaftern
Icon für Begünstigten dieser Förderung

Wer wird gefördert?

  • mittelständische Unternehmen und Freiberufler mit bis zu 500 Beschäftigten
Icon für Art und Weise der Förderung

Wie wird gefördert?

  • bis zu 5 Mio. Euro pro Unternehmen, mindestens jedoch 10.000 Euro
Icon für Nützliche Infos zur Förderung

Gut zu wissen

  • In diesem Programm vergibt die L-Bank Beihilfen in Form von Zinssubventionen. Bitte beachten Sie, dass die zulässigen Beihilfewerte durch Ihr Vorhaben nicht überschritten werden dürfen.
  • Kombi-Bürgschaft 50 für kleine und mittlere Unternehmen der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg möglich
  • Individuelle Bürgschaften bis zu einem Bürgschaftsbetrag von 1,25 Mio. Euro erfolgen durch die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg bis zu einem Risikoanteil von 80 %. Höhere Bürgschaften sind über die L-Bank bis zu 50 % des Risikos möglich.
  • Bei der ersten Auzahlung wird ein einmaliger Verwaltungskostenzuschlag in Höhe von 1 % des Darlehens einbehalten. Die Darlehen werden demnach also zu 99 % ausgezahlt.
  • Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Rückzahlung während der ersten Zinsbindungsphase durch den Endkreditnehmer ist jederzeit ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zulässig.

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