Was wird gefördert?
- Vorhaben, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen
- wachstumsbedingter Betriebsmittelbedarf und Aufstockung des Warenlagers
- Konsolidierungen: zusätzlicher Betriebsmittelbedarf, kurzfristige KK-Umschuldungen, Ablösung von Lieferantenverbindlichkeiten, Investitionen zur Anpassung an geänderte Umfeldbedingungen, Restrukturierung der Passivseite der Bilanz, Anpassung von Laufzeitstrukturen der Finanzverbindlichkeiten an den Cashflow
- Betriebsübernahmen: Übernahmepreis für Gesellschaftsanteile oder Vermögensgegenstände, Modernisierungsinvestitionen, Betriebsmittelbedarfe, Abfindung von Altgesellschaftern
Wer wird gefördert?
- mittelständische Unternehmen und Freiberufler mit bis zu 500 Beschäftigten
Wie wird gefördert?
- bis zu 5 Mio. Euro pro Unternehmen, mindestens jedoch 10.000 Euro
Gut zu wissen
- In diesem Programm vergibt die L-Bank Beihilfen in Form von Zinssubventionen. Bitte beachten Sie, dass die zulässigen Beihilfewerte durch Ihr Vorhaben nicht überschritten werden dürfen.
- Kombi-Bürgschaft 50 für kleine und mittlere Unternehmen der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg möglich
- Individuelle Bürgschaften bis zu einem Bürgschaftsbetrag von 1,25 Mio. Euro erfolgen durch die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg bis zu einem Risikoanteil von 80 %. Höhere Bürgschaften sind über die L-Bank bis zu 50 % des Risikos möglich.
- Bei der ersten Auzahlung wird ein einmaliger Verwaltungskostenzuschlag in Höhe von 1 % des Darlehens einbehalten. Die Darlehen werden demnach also zu 99 % ausgezahlt.
- Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Rückzahlung während der ersten Zinsbindungsphase durch den Endkreditnehmer ist jederzeit ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zulässig.