Was wird gefördert?
- Investitionsmittel
- Betriebsmittel
- Gewerbliche, eigengenutzte Immobilien
Wer wird gefördert?
- mittelständische Unternehmen, darunter auch Handwerkersbetriebe und freiberuflich Tätige
- Existenzgründerinnen und Existenzgründer
mit Firmensitz oder Investitionsort in Schleswig-Holstein.
Wie wird gefördert?
Das Förderprogramm „IB.SH Schleswig-Holstein Darlehen“ bietet Ihnen ein zinsgünstiges Darlehen mit bis zu 20 Jahren Laufzeit und Zinsbindung in Kombination mit einer Ausfallbürgschaft (50 %, 60 %, 70 % oder 80 %) der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein.
Gut zu wissen
- Maximaler Kreditbetrag: 4 Mio. EUR
- Kreditlaufzeit und Zinsbindung: maximal 20 Jahre
- Wahlweise Raten-, Annuitäten- oder endfälliges Darlehen
- Bonitätsabhängiger Zinssatz nach dem Risikogerechten Zinssystem der KfW (RGZS)