Was wird gefördert?
Gefördert wird die Abdeckung des mittel- und langfristigen Finanzierungsbedarfs.
Wer wird gefördert?
- Mittelständische Unternehmen oder Existenzgründende, deren Gruppenumsatz i. d. R. 500 Millionen Euro nicht überschreitet
- Freiberuflich Tätige
- Kommunalnahe Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
- Landwirtschaftliche Betriebe (Primärerzeugung, Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse)
- Existenzgründende, aber erst ab dem dritten Geschäftsjahr nach Gründung
mit Firmensitz oder Investitionstätigkeit in Schleswig-Holstein
Wie wird gefördert?
Das Förderprogramm „IB.SH Schleswig-Holstein Darlehen mit Haftungsfreistellung“ bietet Ihnen einen zinsgünstigen Darlehenszins mit bis zu 20 Jahren Bindung. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein trägt gemeinsam mit der Hausbank das Kreditrisiko.
Gut zu wissen
- Kreditbetrag: Ab 1 Mio. bis 5 Mio. Euro
- Kreditlaufzeit und Zinsbindung: maximal 20 Jahre
- Ausgeschlossen sind Umschuldungen und Nachfinanzierungen von bereits abgeschlossenen Vorhaben