
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
- Investitionen
- zusätzlicher Betriebsmittelbedarf sowie Warenlager
- Unternehmensübernahmen und tätige Beteiligungen
Bereits abgeschlossene Vorhaben können nicht umgeschuldet oder nachfinanziert werden.

Wer wird gefördert?
Gefördert werden:
- natürliche Personen
- juristische Personen, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden
- rechtsfähige Personengesellschaften
Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß der EU-Leitlinie können nicht gefördert werden.

Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens von max. 5 Mio. Euro für Investitionsvorhaben und max. 2 Mio. Euro für die Investition in Betriebsmittel.

Gut zu wissen
- Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert.
- flexible Laufzeiten zwischen 2 und 20 Jahren
- Die Hausbank legt den Zinssatz auf Grundlage des Risikogerechten Zinssystems der KfW fest. Er ist abhängig von der Bonität und den Sicherheiten der Endkreditnehmer.
- Mit dem Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht begonnen worden sein.