Was wird gefördert?
Gefördert werden:
- Investitionen
- Betriebsmittel
- Warenlager
- Übernahmen und Beteiligungen
Eine Mitfinanzierung von Investitionen in anderen Bundesländern ist möglich, wenn das Unternehmen seinen Sitz im Land Brandenburg hat und das Vorhaben dem Sichern oder Schaffen von Arbeitsplätzen sowie der Stärkung der Ertragskraft dient (Brandenburg-Bezug).
Wer wird gefördert?
Existenzgründerinnen und -gründer der gewerblichen Wirtschaft und freien Berufe innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit. Der Antragstellende muss ein KMU-Unternehmen nach EU-Definition sein.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens von maximal 25 Mio. Euro pro Vorhaben.
Gut zu wissen
- Kreditlaufzeit bis zu 20 Jahren
- Zinsbindung maximal 10 Jahre