![Was wird mit dem Darlehen Wohnen mit Zukunft der L-Bank gefördert? Icon für Inhalt der Förderung](/content/dam/foerderwelt/Icons/200207_Icons_Was.jpg/jcr%3Acontent/renditions/original.transform/resize1920/image.jpg)
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
- Investitionen
- Betriebsmittel
- Warenlager
- Übernahmen und Beteiligungen
Eine Mitfinanzierung von Investitionen in anderen Bundesländern ist möglich, wenn das Unternehmen seinen Sitz im Land Brandenburg hat und das Vorhaben zum Sichern oder Schaffen von Arbeitsplätzen und der Stärkung der Ertragskraft dient (Brandenburg-Bezug).
![Wer wird mit der Förderung Wohnen mit Zukunft der L-Bank gefördert? Icon für Begünstigten dieser Förderung](/content/dam/foerderwelt/Icons/200207_Icons_Wer.jpg/jcr%3Acontent/renditions/original.transform/resize1920/image.jpg)
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Existenzgründerinnen und -gründer der gewerblichen Wirtschaft und freien Berufe innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit. Der Antragstellende muss ein KMU-Unternehmen nach EU-Definition sein.
![Wie wird mit dem Darlehen Wohnen mit Zukunft der L-Bank gefördert? Icon für Art und Weise der Förderung](/content/dam/foerderwelt/Icons/200207_Icons_Wie.jpg/jcr%3Acontent/renditions/original.transform/resize1920/image.jpg)
Wie wird gefördert?
Im Programm Brandenburg GO gewährt die ILB zinsgünstige Darlehen für bis zu 100 % des Finanzierungsbedarfs. Die Darlehen sind zusätzlich mit einer bis zu 80 %igen Bürgschaft der Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH (BüBa) abgesichert.
![Nützliche Infos zum Darlehen Wohnen mit Zukunft der L-Bank Icon für Nützliche Infos zur Förderung](/content/dam/foerderwelt/Icons/200207_Icons_Wissen.jpg/jcr%3Acontent/renditions/original.transform/resize1920/image.jpg)
Gut zu wissen
- Kreditlaufzeit bis zu 10 Jahren
- Zinsbindung maximal 10 Jahre