
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
- Investitionen
- Betriebsmittel
- Warenlager
- Übernahmen und Beteiligungen
Eine Mitfinanzierung von Investitionen in anderen Bundesländern ist möglich, wenn das Unternehmen seinen Sitz im Land Brandenburg hat und das Vorhaben zum Sichern oder Schaffen von Arbeitsplätzen und der Stärkung der Ertragskraft dient (Brandenburg-Bezug).

Wer wird gefördert?
Gefördert werden Existenzgründerinnen und -gründer der gewerblichen Wirtschaft und freien Berufe innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit. Der Antragstellende muss ein KMU-Unternehmen nach EU-Definition sein.

Wie wird gefördert?
Im Programm Brandenburg GO gewährt die ILB zinsgünstige Darlehen für bis zu 100 % des Finanzierungsbedarfs. Die Darlehen sind zusätzlich mit einer bis zu 80 %igen Bürgschaft der Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH (BüBa) abgesichert.

Gut zu wissen
- Kreditlaufzeit bis zu 10 Jahren
- Zinsbindung maximal 10 Jahre