BAFA Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Alles Wichtige im Blick

  • Energie & Umwelt
  • Investitionszuschuss
  • bundesweit
  • bis zu 8.000 Euro

Das BAFA fördert Energieberatung/ Energieaudits für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Icon für Inhalt der Förderung

Was wird gefördert?

Gefördert werden Energieberatung / Energieaudits für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme.

  • Energieberatung in Form von Energieaudits nach DIN EN 16247
  • Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599
  • Contracting-Orientierungsberatung
Icon für Begünstigten dieser Förderung

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Kreise)
  • kommunale Zweckverbände nach dem jeweiligen Zweckverbandsrecht
  • gemeinnützige Organisationen
  • soziale und gesundheitliche Einrichtungen
  • KMU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
  • Nicht-KMU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
  • freiberuflich Tätige mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
Icon für Art und Weise der Förderung

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Vergabe erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Icon für Nützliche Infos zur Förderung

Gut zu wissen

  • Gefördert werden ausschließlich Beratungsleistungen für Beratungsobjekte, die sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden.

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