Was wird gefördert?
Gefördert werden Energieberatung / Energieaudits für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme.
- Energieberatung in Form von Energieaudits nach DIN EN 16247
- Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599
- Contracting-Orientierungsberatung
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Kreise)
- kommunale Zweckverbände nach dem jeweiligen Zweckverbandsrecht
- gemeinnützige Organisationen
- soziale und gesundheitliche Einrichtungen
- KMU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
- Nicht-KMU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
- freiberuflich Tätige mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Vergabe erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Gut zu wissen
- Gefördert werden ausschließlich Beratungsleistungen für Beratungsobjekte, die sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden.