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Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in Betriebsmittel und sonstige Finanzierungen von landwirtschaftlichen Unternehmen. Das bedeutet, dass folgende Vorhaben förderfähig sind:
- Erwerb von Flächen,
- Unternehmenskäufe und -übernahmen
- Erwerb von Betriebsmitteln
- Erwerb von Zahlungsansprüchen
- Erwerb von Tieren
- Umschuldungen im Rahmen von Hofübergabeverträgen
- Abfindung weichender Erben
![Wer wird gefördert? Icon für Begünstigten dieser Förderung](/content/dam/foerderwelt/Icons/200207_Icons_Wer.jpg/jcr%3Acontent/renditions/original.transform/resize1920/image.jpg)
Wer wird gefördert?
Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus (Primärproduktion) werden gefördert. Die Kreditnehmer müssen „kleine und mittlere Unternehmen“ (KMU) im Sinne der Definition der EU-Kommission
sein.
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Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal jedoch 10 Mio. Euro je Kreditnehmer und Jahr. Der Darlehenshöchstbetrag ist durch beihilferechtliche Vorgaben begrenzt.
![Gut zu wissen! Icon für Nützliche Infos zur Förderung](/content/dam/foerderwelt/Icons/200207_Icons_Wissen.jpg/jcr%3Acontent/renditions/original.transform/resize1920/image.jpg)
Gut zu wissen
- Zusätzlicher Zinsbonus für Landwirte unter 41 Jahren (Prog.-Nr. 245)
- Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt
- Kombination mit anderen Fördermitteln möglich, sofern die Beihilfeobergrenze eingehalten wird
- Programm befristet bis zum 30. Juni 2028
- Beihilferelevanz