Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in Betriebsmittel und sonstige Finanzierungen von landwirtschaftlichen Unternehmen. Das bedeutet, dass folgende Vorhaben förderfähig sind:
- Erwerb von Flächen,
- Unternehmenskäufe und -übernahmen
- Erwerb von Betriebsmitteln
- Erwerb von Zahlungsansprüchen
- Erwerb von Tieren
- Umschuldungen im Rahmen von Hofübergabeverträgen
- Abfindung weichender Erben
Wer wird gefördert?
Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus (Primärproduktion) werden gefördert. Die Kreditnehmer müssen „kleine und mittlere Unternehmen“ (KMU) im Sinne der Definition der EU-Kommission
sein.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal jedoch 10 Mio. Euro je Kreditnehmer und Jahr. Der Darlehenshöchstbetrag ist durch beihilferechtliche Vorgaben begrenzt.
Gut zu wissen
- Zusätzlicher Zinsbonus für Landwirte unter 41 Jahren (Prog.-Nr. 245)
- Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt
- Kombination mit anderen Fördermitteln möglich, sofern die Beihilfeobergrenze eingehalten wird
- Programm befristet bis zum 30. Juni 2028