
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in der Landwirtschaft, die der Verbesserung der Gesamtleistung der landwirtschaftlichen Betriebe insbesondere durch die Senkung der Produktionskosten oder Verbesserung und Umstellung der Produktion dienen. Das bedeutet, dass folgende Vorhaben förderfähig sind:
- Bau, Erwerb und Modernisierung von Wirtschaftsgebäuden sowie baulichen Anlagen
- Errichtung, Erwerb und Modernisierung von technischen Anlagen
- Kauf von Maschinen
- Anlage von Dauerkulturen
- Allgemeine Aufwendungen im Zusammenhang mit den genannten Investitionen

Wer wird gefördert?
Unternehmen der Landwirtschaft sowie des Garten- und Weinbaus (Primärproduktion) werden gefördert. Die Kreditnehmer müssen „kleine und mittlere Unternehmen“ (KMU) im Sinne der Definition der EU-Kommission sein.

Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal jedoch 10 Mio. Euro je Kreditnehmer und Jahr. Der Darlehenshöchstbetrag ist durch beihilferechtliche Vorgaben begrenzt.

Gut zu wissen
- Zusätzlicher Zinsbonus für Landwirte unter 41 Jahren (Prog.-Nr. 242)
- Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt
- Kombination mit anderen Fördermitteln möglich
- Programm befristet bis zum 30. Juni 2023
- Beihilferelevanz
Wie geht es nun weiter?
Wie beantrage ich den Kredit „Rentenbank – Wachstum in der Landwirtschaft (241/242)“? Nachfolgend aufgeführt sind die notwendigen Schritte zur korrekten Beantragung des Kredits.
Sie beantragen den Förderkredit nicht direkt bei der Rentenbank, sondern über Ihre Hausbank. Die Bank prüft, ob Ihr Vorhaben die Bedingungen für die Kreditvergabe erfüllt. Wenn der Kreditbeschluss der Hausbank positiv ausfällt, stellt diese in Ihrem Namen den Antrag bei der Rentenbank. Mit dem Antrag für das Darlehen wird gleichzeitig ein Antrag auf Gewährung eines Förderzuschusses gestellt, sofern die aktuellen Konditionen der Rentenbank dies vorsehen.
Zusätzlich müssen Sie eine Beihilfeerklärung einreichen, aus der hervorgeht ob und welche Beihilfen Sie im laufenden sowie in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren beantragt oder bereits bezogen haben. Mit diesen Angaben ermittelt die Rentenbank, welcher Beihilfewert Ihnen für Ihr Vorhaben zusteht.
Vor dem Beginn des Vorhabens stellen Sie bei der Bank einen Beihilfeantrag.
Nachdem Sie eine Zusage für die Förderung erhalten haben, schließen Sie den Darlehensvertrag mit Ihrer Bank ab. Ihre Bank bleibt damit auch bezüglich der Fördermittel Ihr direkter Ansprechpartner.
Wenn alle Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind, können Sie die Fördermittel über Ihre Bank abrufen.
Mit Hilfe von Verwendungsnachweisen prüft und dokumentiert Ihre Hausbank, dass Sie die Fördermittel nur für das vorgesehene Vorhaben verwendet haben. Diese Nachweise sind je nach Vorhaben im Laufe des Projektfortschritts oder spätestens nach Abschluss des Vorhabens einzureichen.
Häufig gestellte Fragen
Ja, die Umweltverträglichkeitsprüfung muss jedoch abgeschlossen sein und die Genehmigung für die Investition vorliegen.
- Erwerb von Flächen
- Erwerb von Anteilen an Unternehmen, Unternehmenskäufe und –übernahmen, Investitionen in die Erzeugung von Biokraftstoffen sowie von Energie aus erneuerbaren Energieträgern
- Erwerb von landwirtschaftlichen Produktionsrechten, Zahlungsansprüchen, Tieren und Betriebskapital
- Erwerb und Anpflanzung einjähriger Kulturen
- Entwässerungsarbeiten sowie Bewässerungsvorhaben
- Kosten im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur
- Investitionen zur Erfüllung von bereits geltenden Normen der EU
- Umsatzsteuer ist nur förderfähig, sofern der Antragsteller nicht Vorsteuer abzugsberechtigt ist
Als Vorhabensbeginn wird der Beginn der Bauarbeiten für die Investition oder das Eingehen erster finanziell bindender Verpflichtungen im Rahmen der Investition (z. B. Abschluss von Kaufverträgen) gesehen.
Hierbei handelt es sich um Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro.
Die Zusage des Darlehens erfolgt im Rahmen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
Nähere Informationen zum Thema „Beihilfe“ finden Sie hier.
Die Darlehen und Förderzuschüsse können mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombiniert werden. Hierbei sind jedoch je nach Vorhaben und Kreditnehmer unterschiedliche Beihilfenobergrenzen einzuhalten.
Die ausgezahlten Darlehensbeträge sind innerhalb von 12 Monaten dem Verwendungszweck zuzuführen.
Nein, eine vorzeitige Rückzahlung (Sondertilgung) des Darlehens ist während der Zinsbindungsphase nicht möglich. Nach Ablauf der Sollzinsbindung kann der Kredit jedoch ganz oder teilweise ohne zusätzliche Kosten zurückgezahlt werden.