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Was wird gefördert?
- Erwerb, Erhaltung und Erweiterung von agrarwirtschaftlich oder ehemals agrarwirtschaftlich genutzter Bausubstanz auch zum Zwecke der Vermietung
- Investitionen von Landwirten und mitarbeitenden Familienangehörigen zur Erzielung von außerlandwirtschaftlichen Erwerbseinkommen sowie der Wohnungsbau von Landwirten zur Eigennutzung auch außerhalb des ländlichen Raums
- Investitionen in die Verbesserung ländlicher Infrastruktur
- Investitionen in den ländlichen Tourismus
- Investitionen im Zusammenhang mit LEADER-Maßnahmen oder ähnlichen öffentlichen Förderprogrammen für den ländlichen Raum
- Typische Aspekte der Dorferneuerung und Ortsbildgestaltung
- Investitionen in Kulturgüter
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Wer wird gefördert?
Unternehmen und sonstige Antragsteller im ländlichen Raum (Städte und Gemeinden bis zu 50.000 Einwohner außerhalb von Verdichtungsgebieten).
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Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal jedoch 10 Mio. Euro je Kreditnehmer und Jahr. Der Darlehenshöchstbetrag ist durch beihilferechtliche Vorgaben begrenzt.
![Gut zu wissen! Icon für Nützliche Infos zur Förderung](/content/dam/foerderwelt/Icons/200207_Icons_Wissen.jpg/jcr%3Acontent/renditions/original.transform/resize1920/image.jpg)
Gut zu wissen
- der Antragsteller muss ggf. zusätzlich eine Beihilfeerklärung einreichen, die bestätigt, dass die Beihilfeobergrenze eingehalten wird
- Programm befristet bis zum 30. Juni 2024
- Beihilferelevanz