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Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in die Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien. Das bedeutet, dass folgende Vorhaben förderfähig sind:
- Investitionen zur Erzeugung, Speicherung und Verteilung von Bioenergie
- Investitionen in tätige Beteiligungen an Unternehmen der Bioenergieproduktion
- Investitionen in Photovoltaikanlagen auf agrarwirtschaftlich oder ehemals agrarwirtschaftlich genutzten Gebäuden
- Photovoltaik- und Wasserkraftanlagen
- Windenergieanlagen von Landwirten oder landwirtschaftlichen Unternehmen
- Bürgerwindparks
- Windenergieanlagen von Bürgerenergiegesellschaften oder die sich im Besitz ländlicher Kommunen vor Ort befinden
- Investitionen in tätige Beteiligungen von Unternehmern der Agrar- und Ernährungswirtschaft
- Investitionen in die Speicherung und Verteilung des Stroms vorgenannter Erzeugungsanlagen
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Wer wird gefördert?
Unternehmen der Erzeugung, Speicherung oder Verteilung erneuerbarer Energien werden gefördert. Die Kreditnehmer müssen „kleine und mittlere Unternehmen“ (KMU) im Sinne der Definition der EU-Kommission sein.
![Wie wird gefördert? Icon für Art und Weise der Förderung](/content/dam/foerderwelt/Icons/200207_Icons_Wie.jpg/jcr%3Acontent/renditions/original.transform/resize1920/image.jpg)
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal jedoch 10 Mio. Euro je Kreditnehmer und Jahr. Der Darlehenshöchstbetrag ist durch beihilferechtliche Vorgaben begrenzt.
![Gut zu wissen! Icon für Nützliche Infos zur Förderung](/content/dam/foerderwelt/Icons/200207_Icons_Wissen.jpg/jcr%3Acontent/renditions/original.transform/resize1920/image.jpg)
Gut zu wissen
- Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt
- Kombination mit anderen Fördermitteln möglich, sofern die Beihilfeobergrenze eingehalten wird
- Förderzuschuss möglich
- Beihilferelevanz