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Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, einschließlich Wein- und Gartenbau, sowie landwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen und gewerbliche Maschinenringe.
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Wie wird gefördert?
Betriebe der landwirtschaftlichen Primärproduktion erhalten einen Zuschuss in Höhe von 40 %, maximal 250.000 Euro je Vorhaben. Bei landwirtschaftlichen Lohn-und Dienstleistungsunternehmen und gewerblichen Maschinenringen beträgt der Zuschuss 20 % (KU) bzw. 10 % (KMU), maximal 100.000 Euro je Vorhaben. Wichtig: Der Zuschuss wird nur in Verbindung mit einem zinsgünstigen Darlehen aus dem Programm „Lohnunternehmen Investiv (312/313)“ vergeben.
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Gut zu wissen
- Förderfähige Kosten mindestens 10.000 Euro je Antrag, maximal 2 Mio. Euro je Unternehmen für die Dauer des Programms
- Keine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln möglich