Was wird gefördert?
Gefördert wird einmalig der Liquiditätsbedarf bis 50.000 Euro - und zwar ohne Nachweis des Bedarfs. Darüberhinaus gibt es einen pauschalen Mehrkostenansatz von 100 Euro pro Hektar oder 1 Cent pro Kilowattstunde für zugekaufte Energie.
Wer wird gefördert?
Unternehmen der Landwirtschaft, einschließlich Wein- und Gartenbau.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal jedoch 500.000 Euro. Der Darlehenshöchstbetrag ist durch beihilferechtliche Vorgaben begrenzt.
Gut zu wissen
- Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich, sofern die Beihilfeobergrenze eingehalten wird.