
Was wird gefördert?
Gefördert werden Betriebsmittel und notwendige betriebliche Ausgaben sowie Ausgaben für bereits bestehende Kredite.

Wer wird gefördert?
Unternehmen der Landwirtschaft, einschließlich Wein- und Gartenbau, die einen Liquiditätsbedarf haben
- infolge von Extremwetterereignissen (Frost, Starkregen, Hagel, Dürre, etc.)
- infolge eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest und den damit verbundenen Einschränkungen durch die Errichtung von Sperrzonen. Die Betriebe haben ihren Betriebssitz oder Flächen in einer dieser Sperrzonen
- infolge eines Ausbruchs der Blauzungenkrankheit
- infolge des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche
Die Kreditnehmer müssen „kleine und mittlere Unternehmen“ (KMU) im Sinne der Definition der EU-Kommission sein.

Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal jedoch 10 Mio. Euro je Kreditnehmer und Jahr. Der Darlehenshöchstbetrag ist durch beihilferechtliche Vorgaben begrenzt.

Gut zu wissen
- Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt
- Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich, sofern die Beihilfeobergrenze eingehalten wird