
Was wird gefördert?
Gefördert werden Betriebsmittel und notwendige betriebliche Ausgaben sowie Ausgaben für bereits bestehende Kredite.

Wer wird gefördert?
Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus (Primärproduktion), die aufgrund von Extremwetterereignissen Umsatz- oder Ergebnisrückgänge in Höhe von mindestens 30 % im jeweils betroffenen Betriebszweig verzeichnen.

Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal jedoch 10 Mio. Euro je Kreditnehmer und Jahr. Der Darlehenshöchstbetrag ist durch beihilferechtliche Vorgaben begrenzt.

Gut zu wissen
- Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt
- Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich, sofern die Beihilfeobergrenze eingehalten wird