Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in der Landwirtschaft, zum Beispiel
- Bau, Erwerb und Modernisierung von Wirtschaftsgebäuden sowie baulichen Anlagen,
- Errichtung, Erwerb und Modernisierung von technischen Anlagen,
- Kauf von Maschinen,
- Anlage von Dauerkulturen oder
- allgemeine Aufwendungen im Zusammenhang mit den genannten Investitionen.
Wer wird gefördert?
Unternehmen der Landwirtschaft sowie des Garten- und Weinbaus (Primärproduktion)
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal jedoch 25 Mio. Euro je Kreditnehmer und Jahr. Der Kredithöchstbetrag und die Beihilfeintensität sind durch beihilferechtliche Vorgaben begrenzt.
Gut zu wissen
- Zusätzlicher Zinsbonus für Einzelunternehmer unter 41 Jahren oder Personengesellschaften aus natürlichen Personen, von denen ein Gesellschafter unter 41 Jahren ist.
- Zusätzlicher Zinsbonus für Betriebsnachfolgerinnen und Existenzgründerinnen.
- Zusätzlicher Zinsbonus für Unternehmen, die auf ökologischen Landbau umstellen.
- Zusätzlicher Zinsbonus für Kreditnehmer, die über eine Klimabilanz verfügen.
- Kombination mit anderen Fördermitteln möglich, sofern die Beihilfeobergrenze eingehalten wird.