Was wird gefördert?
Gefördert wird die dezentrale Produktion und Infrastruktur von erneuerbaren Energien im ländlichen Raum. Neben den Erzeugungsanlagen finanziert die Rentenbank auch die Verteilung der Energie im ländlichen Raum sowie die Speicherung.
Wer wird gefördert?
Energieunternehmen mit land- und forstwirtschaftlichen Inhabern, agrarnahen Inhabern, mit Kommunen und kommunale Unternehmen als Inhaber sowie Energieunternehmen mit sonstigen Inhabern.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 25 Mio. Euro je Kreditnehmer und Jahr. Der Kredithöchstbetrag und die Beihilfeintensität sind durch beihilferechtliche Vorgaben begrenzt.
Gut zu wissen
- Abhängig vom Antragsteller und Vorhaben bietet die Landwirtschaftliche Rentenbank unterschiedliche Zinskonditionen an.
- Kombination mit anderen Fördermitteln möglich, sofern die Beihilfeobergrenze eingehalten wird.