Nachhaltigkeit und wirtschaftlicher Erfolg sind in der modernen Land- und Forstwirtschaft eng verzahnt. Wer seinen Betrieb zukunftsfähig aufstellen will, sollte den Ausstoß seiner Treibhausgase systematisch in einer Klimabilanz erfassen. Die Landwirtschaftliche Rentenbank belohnt dieses Engagement: Sie vergibt das Förderprogramm „Zinsbonus Klimabilanz“ in diesem Fall zu besonders günstigen Konditionen.
Was ist eine Klimabilanz und wozu braucht man sie?
Die Klimabilanz erfasst alle Treibhausgasemissionen eines Betriebs. Sie zeigt auf, in welchen landwirtschaftlichen Bereich Emissionen entstehen. Das kann beispielsweise bei der Tierhaltung, der Düngung oder dem Maschineneinsatz sein. Durch das systematische Erfassen lassen sich Einsparpotenziale für Betriebe erkennen und Kosten senken. Eine gute Klimabilanz ist zudem wichtig für Verbraucher: Wer seinen CO2-Fußabdruck verringern will, kauft bevorzugt nachhaltig produzierte Produkte.
Damit Betriebe den „Zinsbonus Klimabilanz“ erhalten, müssen sie ihren Ist-Zustand prüfen. Die aktuelle Bilanz ist noch ausbaufähig? Dann ist das Förderprogramm der Landwirtschaftlichen Rentenbank genau das Richtige, um gezielte Schritte zur Verbesserung einzuleiten.
Wie erfolgt die Förderung für den Zinsbonus?
Die Rentenbank hat ihr Förderangebot grundlegend modernisiert. Für land- und forstwirtschaftliche Primärproduzenten wie Agrar- und Forstbetriebe oder Gärtner und Winzer ist das zentrale Programm „LR-Förderkredite für Land- und Forstwirtschaft“ maßgebend.
Wer eine Klimabilanz vorweist, erhält bei den meisten Neuinvestitionen über dieses Programm eine zusätzliche Zinsvergünstigung von aktuell 0,15 % (Stand 07.07.2026) auf den Nominalzins. Dieser Zinsbonus gilt für die gesamte erste Zinsbindungsphase. Er lässt sich flexibel für Vorhaben nutzen.
Wer erstellt eine anerkannte Klimabilanz und was muss sie beinhalten?
Damit der Zinsbonus gewährt wird, muss die Klimabilanz von einem unabhängigen Beratungsunternehmen oder einem Partner aus der Wertschöpfungskette (z. B. einer Molkerei) erstellt werden. Inhaltlich muss sie mindestens die landwirtschaftliche Produktionsebene abdecken und die direkten Emissionen des Hofes (Scope-1-Emissionen) erfassen. Als methodische Grundlage dienen beispielsweise anerkannte Standards wie das „Greenhouse Gas Protocol“ oder der Berechnungsstandard für einzelbetriebliche Klimabilanzen (BEK).