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Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in ausgewählte Zukunftsfelder der Land- und Ernährungswirtschaft. Diese Zukunftsfelder sind:
- Regionale Lebensmittelproduktion
- Agri-Photovoltaik-Anlagen
- Umstellung auf öklogischen Landbau, autonome oder umweltschonende Landbewirtschaftung
- Etablierung von Agroforst, Paludikultur, Torfersatzprodukten
- Effiziente Bewässerung und Speicherbecken
- Hofnachfolgerinnen und Existenzgründerinnen in der Land- und Forstwirtschaft
- Stallumbauten für mehr Tierwohl
![Wer wird gefördert? Icon für Begünstigten dieser Förderung](/content/dam/foerderwelt/Icons/200207_Icons_Wer.jpg/jcr%3Acontent/renditions/original.transform/resize1920/image.jpg)
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Je nach Vorhaben kann der Antragstellerkreis von der LR zusätzlich eingeschränkt werden.
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Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines besonders zinsgünstigen Darlehens bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal jedoch 10 Mio. Euro je Kreditnehmer und Jahr. Der Darlehenshöchstbetrag ist durch beihilferechtliche Vorgaben begrenzt.
![Gut zu wissen! Icon für Nützliche Infos zur Förderung](/content/dam/foerderwelt/Icons/200207_Icons_Wissen.jpg/jcr%3Acontent/renditions/original.transform/resize1920/image.jpg)
Gut zu wissen
- Für die Errichtung von Agri-Photovoltaik-Anlagen werden auch Unternehmen außerhalb der KMU-Kriterien zu beihilfefreien Kondition gefördert.
- Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich, sofern die Beihilfeobergrenzen eingehalten werden.