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Was ist eine Agrar-Bürgschaft?

Zuletzt aktualisiert am 20. April 2021

Kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe bekommen häufig nur dann eine Kreditzusage, wenn sie ergänzende Sicherheiten vorweisen können. Vor allem bei Gründern und Hofnachfolgern haben Banken höhere Anforderungen an die Besicherung der Kredite. Hier können Agrar-Bürgschaften helfen.

Was ist eine Bürgschaft?

Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich ein Bürge, für die Verbindlichkeiten eines Kreditnehmers gegenüber einem Gläubiger zu haften. Wird der Kreditnehmer zahlungsunfähig, muss der Bürge mit den Zahlungen einspringen.

Was machen Bürgschaftsbanken?

Im privaten Umfeld treten oft Ehegatten, Verwandte oder enge Freunde als Bürgen auf. Bei Geschäftskrediten hingegen besteht auch die Option, auf so genannte Bürgschaftsbanken zurückzugreifen. Hierbei handelt es sich um staatliche Förderbanken, deren Aufgabe es ist, Unternehmen und Freiberuflern durch die Gewährung von Bürgschaften Sicherheiten für Kredite zu verschaffen. Zwar arbeiten Bürgschaftsbanken nicht gewinnorientiert, erhalten für ihre Aufwände und die Risikoübernahme aber eine Vergütung vom Kreditnehmer. In Deutschland gibt es 16 Bürgschaftsbanken, eine je Bundesland.

Agrar-Bürgschaften zur Absicherung von Finanzierungsvorhaben

Mit dem speziell für die Landwirtschaft ins Leben gerufenen Programm „Agrar-Bürgschaft“ bieten Bürgschaftsbanken in Kooperation mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank eine Absicherung für die Finanzierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen aus dem Agrarbereich. Die Bürgschaftsbanken übernehmen hier die Haftung für einen Teil der Kreditsumme. Aufgrund dieser zusätzlichen werthaltigen Sicherheit erhöht sich für die Landwirte die Chance, eine Kreditzusage zu erhalten. Zudem kann eine Bürgschaft für bessere Zinskonditionen sorgen.

 

Landwirtschaftliche Betriebe können Agrar-Bürgschaften bei der Finanzierung verschiedenster Vorhaben einsetzen, darunter Um- und Neubauten, Hofübernahmen oder Betriebsmittel.

 

Den Bürgschaftsantrag stellen Sie gemeinsam mit Ihrer Hausbank bei der Bürgschaftsbank Ihres Bundeslandes. Wichtig ist hierbei, dass Bürgschaften nicht nachträglich übernommen werden können. Sprich: Erst wird die Bürgschaft abgeschlossen, dann der Kreditvertrag.

AgrarExpress-Bürgschaften: Vereinfachtes Verfahren für kleinere Kreditsummen

Liegt die zu verbürgende Kreditsumme bei max. 300.000 Euro, können Sie eine so genannte AgrarExpress-Bürgschaft einsetzen. Hierbei handelt es sich um ein vereinfachtes und somit auch schnelleres Bürgschaftsverfahren.

 

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, der Fischwirtschaft, der Ernährungswirtschaft, der erneuerbaren Energieproduktion, des landwirtschaftlichen Gartenbaus sowie für die ländliche Entwicklung. Neu gegründete Unternehmen oder Betriebsnachfolger können allerdings keine Express-Bürgschaft beantragen.

 

Wichtig zu wissen: Agrar-Express-Bürgschaften können aktuell nur bei Refinanzierungsdarlehen der Rentenbank eingesetzt werden.

Auf einen Blick: Agrar-Bürgschaften

  • Kreditsicherheit zur Umsetzung der Finanzierungsvorhaben
  • erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer Kreditzusage oder sorgen für günstigere Zinskonditionen
  • Agrar-Express-Bürgschaften mit schnellerem Verfahren bei Krediten bis 300.000 Euro