Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in Betriebsmittel und sonstige Finanzierungen von Unternehmen der Aquakultur und Fischwirtschaft.
Wer wird gefördert?
Unternehmen der Aquakultur und Fischwirtschaft
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal jedoch 25 Mio. Euro je Kreditnehmer und Jahr. Der Kredithöchstbetrag und die Beihilfeintensität sind durch beihilferechtliche Vorgaben begrenzt.
Gut zu wissen
- Zusätzlicher Zinsbonus für Einzelunternehmer unter 41 Jahren.
- Zusätzlicher Zinsbonus für Betriebsnachfolgerinnen und Existenzgründerinnen.
- Zusätzlicher Zinsbonus für Unternehmen, die auf ökologische Fischwirtschaft umstellen.
- Zusätzlicher Zinsbonus für Kreditnehmer, die über eine Klimabilanz verfügen.
- Kombination mit anderen Fördermitteln möglich, sofern die Beihilfeobergrenze eingehalten wird.