Was wird gefördert?
Gefördert werden der Neubau eines klimafreundlichen Nichtwohngebäudes sowie der Ersterwerb innerhalb von 12 Monaten nach der Bauabnahme. Als klimafreundlich gelten Gebäude, die diese Kriterien erfüllen:
- Einhaltung von Grenzwerten für die Emission von Treibhausgasen während des gesamten Lebenszyklus
- Erreichung des KfW-Effizienzgebäude-Standards 40
- Wärmeerzeugung ausschließlich auf Basis von erneuerbaren Energien
Die Zertifzierung des Hauses mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ist keine Fördervoraussetzung, erhöht aber den möglichen Kreditbetrag.
Wer wird gefördert?
- Natürliche Personen (Privatpersonen) und Einzelunternehmer
- Freiberuflich Tätige
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
Wie wird gefördert?
Das Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude" ist ein vergünstigtes Darlehen mit besonders attraktivem Zinssatz.
Gut zu wissen
- Maximaler Kreditbetrag: 2.000 Euro pro Quadratmeter bei Gebäuden mit QNG-Zertifikat (maximal 10 Mio. Euro), 1.500 Euro pro Quadratmeter bei nicht-zertifizierten Gebäuden (maximal 7,5 Mio. Euro)
- Kreditlaufzeit: bis zu 30 Jahre
- Zinsbindung: bis zu 10 Jahre
- Förderfähig sind: die gesamten Bauwerkskosten, Kosten für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen einschließlich Lebenszyklusanalyse und Nachhaltigkeitszertifizierung, Materialkosten bei Eigenleistungen
- Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn eingereicht werden.
- Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich
- Kombinierbar mit anderen Förderprogrammen der KfW und Landesförderinstituten
- Die Haushaltsmittel für dieses Förderprogramm sind begrenzt. Aufgrund der hohen Nachfrage sollten Sie nicht zu lange mit der Antragstellung warten.
Wie geht es nun weiter?
Wie beantrage ich den KfW-Förderkredit "Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude?
Die KfW setzt voraus, dass Sie Ihre energetische Maßnahme gemeinsam mit einem Sachverständigen planen und durchführen. Dieser stellt sicher, dass die Förderkriterien der KfW eingehalten werden. Dies bestätigt er auf dem Formular „gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA)“, das er Ihnen aushändigt.
Die KfW empfiehlt die Einbindung eines qualitätsgeprüften Sachverständigen für Nichtwohngebäude aus der Energieeffizienz-Expertenliste.
Finden Sie einen Energieeffizienz-Experten in Ihrer Nähe.
Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn bei Ihrer Bank gestellt werden. Die Bank stellt nach Prüfung und positiver Kreditentscheidung dann in Ihrem Namen den Antrag bei der KfW. Für die Beantragung benötigen Sie eine ausgefüllte „gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA)". Diese wird von Ihrem Energieberater oder im Falle von energetischen Einzelmaßnahmen von Ihrem Fachunternehmen erstellt und an die KfW übermittelt.
Sie schließen den Darlehensvertrag mit Ihrer Bank ab. Ihre Bank bleibt damit auch bezüglich der Fördermittel Ihr direkter Ansprechpartner.
Nach Erhalt der Zusage für die Förderung können Sie mit dem Vorhaben beginnen oder den Kaufvertrag abschließen.
Der Energieeffizienz-Experte prüft die Umsetzung. Sie bekommen von ihm das Formular „Bestätigung nach Durchführung“, auf dem er die fachgerechte Durchführung bestätigt. Das Forrmular übergeben Sie an Ihre Bank.
Häufig gestellte Fragen
Den Förderkredit beantragen Sie über eine Bank, zum Beispiel über Ihre Genossenschaftsbank vor Ort. Eine direkte Antragstellung bei der KfW ist nicht möglich.
Unter dem Vorhabensbeginn wird der Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrags oder eines Kaufvertrags verstanden. Eine rückwirkende Beantragung von Fördergeldern für bereits begonnene Projekte ist nicht möglich! Bitte stellen Sie erst den Förderantrag bei Ihrer Bank und beginnen dann erst mit Ihrem Vorhaben.
Ja, eine (Teil-)Rückzahlung ist möglich, allerdings wird eine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben.
Der Begriff Effizienzgebäude beschreibt einen Energiestandard für Nichtwohngebäude, den die KfW eingeführt hat. Effizienzgebäude zeichnen sich durch eine besonders energieeffiziente Bauweise und Gebäudetechnik aus und erreichen eine höhere Energieeffizienz als vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Gemessen wird die Energieeffizienz eines Gebäudes anhand des Transmissionswärmeverlustes (Wärmeverlust durch die Gebäudehülle wie Dämmung und Fenster) und des Jahresprimärenergiebedarfs. Je nachdem, welche Kennzahlen Ihr Gebäude erreicht, erfolgt die Einstufung in einen der Effizienzgebäude-Standards.
Eine Förderung können Sie nur dann erhalten, wenn Sie Anlagen einsetzen, die aus erneubaren Energien Wärme erzeugen, zum Beispiel Wärmepumpen oder Solarthermieanlagen. Nicht förderfähig ist Ihr Neubau-Vorhaben, wenn Sie fossilie Energieträger wie Gas, Öl oder Kohle zur Wärmegewinnung nutzen. Auch Biomasseanlagen wie Pellet- oder Hackschnitzel-Heizungen sind ausgeschlossen.
Es kommt auf den Schwerpunkt der Nutzung des Gebäudes an: Wenn der überwiegende Anteil der Fläche für Wohnzwecke genutzt wird, kann ein Antrag für Wohngebäude (WG) gestellt werden, ansonsten ein Antrag für Nichtwohngebäude (NWG).