
Baukindergeld
Zuschuss für Familien mit Kindern
Der Staat möchte Familien mit Kindern, aber auch Alleinerziehende, beim Erwerb oder Bau von Wohneigentum unterstützen. Daher fördert er die Erstimmobilie mit einem Zuschuss von bis zu 12.000 Euro pro Kind.
Dieser Zuschuss soll es Familien und Alleinerziehenden einfacher machen, ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung zu finanzieren.
Mit Kindern in die eigenen vier Wände
Damit Sie das Baukindergeld beantragen können, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt werden.
- Sie haben Kinder unter 18 Jahren, für die Sie Kindergeld erhalten.
- Ihr Haushaltseinkommen beträgt maximal 75.000 Euro + 15.000 Euro Kinderfreibetrag für jedes Kind, also maximal 90.000 Euro bei einer Familie mit einem Kind.
- Das Baukindergeld ist ein relativ neues Finanzierungsprogramm. Es werden daher nur Immobilien gefördert, für die der Kaufvertrag nach dem 1. Januar 2018 unterzeichnet oder die Baugenehmigung nach diesem Tag erteilt wurde.
- Die Immobilie, für die Sie Baukindergeld beantragen, ist Ihre einzige Immobilie.
Wenn alle diese Voraussetzungen auf Sie zutreffen, können Sie einen Antrag auf Baukindergeld stellen.
Den Antrag auf Baukindergeld stellen Sie erst, wenn Sie schon in Ihr neues Haus oder Ihre Eigentumswohnung eingezogen sind. Bitte beachten Sie, dass Sie nach Einzug sechs Monate Zeit haben diesen Antrag zu stellen. Eine spätere Antragstellung ist leider nicht möglich. Als Datum des Einzugs gilt das Datum der Meldebescheinigung.
Fördermittel für Sie
Häufig gestellte Fragen
Leider nein. Das Baukindergeld können Sie nur erhalten, wenn Ihr Haus oder Ihre Wohnung am Tag der Unterschrift des Kaufvertrags oder des Erhalts der Baugenehmigung Ihre einzige Wohnimmobilie ist. Für Ferienhäuser oder Ferienwohnungen gilt das Baukindergeld generell nicht.
Nein, aber Ihnen (und Ihrem Partner) müssen gemäß Grundbucheintrag mindestens 50 % gehören.
Bei einer Schenkung oder wenn Sie die Immobilie geerbt haben, wird das Baukindergeld nicht ausgezahlt.
Ja, Sie können einen Antrag auf Baukindergeld stellen. Da Sie in diesem Fall nicht umgezogen sind und somit kein offizielles Einzugsdatum vorliegt, gilt als Einzugsdatum der Tag der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags.
Im Zuschussportal der KfW können Sie daher die geforderte Bestätigung anklicken. Als Nachweis reichen Sie die aktuelle Meldebescheinigung sowie eine schriftliche Erklärung, warum kein Umzug stattgefunden hat, ein. Damit der Antrag bearbeitet werden kann, muss die Meldebescheinigung nach Antragstellung für das Baukindergeld ausgestellt worden sein.
Alle Kinder, für die Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung Kindergeld erhalten, werden bei der Berechnung des Baukindergeldes berücksichtigt.
Maßgeblich für den Erhalt des Baukindergelds ist jeweils der Tag der Antragstellung.
Wird ein Kind erst danach geboren, kann das Baukindergeld für dieses Kind nicht gewährt werden.
Wird das Kind nach Antragstellung, im Laufe der Auszahlung, 18 Jahre alt, so ist dies unproblematisch. Die Förderung wird trotzdem weiter ausgezahlt. Dies gilt auch wenn das Kind später auszieht. Wichtig ist nur, dass es zum Zeitpunkt der Antragstellung noch im Haushalt der Eltern wohnt.
Das Baukindergeld gilt vom 1. Januar 2018 bis zum 31. März 2021. Dabei gilt: Die Frist bezieht sich nicht auf den Einzug in Ihr Eigenheim, sondern je nach Vorhaben auf den Erhalt der Baugenehmigung oder die Unterzeichnung des Kaufvertrags. Die Antragstellung ist bis zum 31. Dezember 2023 möglich.
Mit dem Tag des Auszugs endet auch der Anspruch auf die Förderung durch das Baukindergeld. Es wird daher keine weiteren Auszahlungen geben.
Wenn Sie im gleichen Zuge eine neue Immobilie erwerben, kann nach individueller Prüfung durch die KfW unter gewissen Voraussetzungen der Zuschuss auf das neue Objekt übertragen werden.
Die Förderung durch das Baukindergeld gibt es nur für selbst genutzte Immobilien. Mit dem Zeitpunkt, an dem Sie die Immobilie weitervermieten, erlischt der Anspruch auf Baukindergeld. Es wird daher kein Baukindergeld mehr ausgezahlt.