Förderprogramm ausgelaufen

Keine Förderung von energetischen Einzelmaßnahmen mehr durch die KfW

Die KfW hat das Programm 262 zum 28.07.2022 eingestellt. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich. Energetische Einzelmaßnahmen werden nun ausschließlich über den BAFA-Zuschuss gefördert.

KfW BEG Wohngebäude Kredit Einzelmaßnahmen (262)

Alles Wichtige im Blick

  • Sanieren
  • Darlehen mit Tilgungszuschuss
  • bundesweit
  • bis zu 60.000 Euro

Die KfW fördert energetische Sanierungsmaßnahmen mit einem zinsgünstigen Kredit bis zu 60.000 Euro und einem Tilgungszuschuss bis zu 30.000 Euro.

Icon für Inhalt der Förderung

Was wird gefördert?

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Dazu zählen:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. Dämmung von Wänden und Dachflächen, Erneuerung von Außentüren und Fenstern)
  • Anlagentechnik (z.B. energieeffiziente raumlufttechnische Anlagen)
  • Heizungsanlagen
  • Heizungsoptimierung (z.B. hydraulischer Abgleich, Austausch der Wärmepumpe)
  • Fachplanung und Baubegleitung für energetische Sanierungen
     
Icon für Begünstigten dieser Förderung

Wer wird gefördert?

  • Private Eigentümer
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Mieter
  • Vermieter
Icon für Art und Weise der Förderung

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens von maximal 60.000 Euro pro Wohnung. Zusätzlich gibt es einen Tilgungszuschuss von bis zu 30.000 Euro, der das Darlehen reduziert.

Icon für Nützliche Infos zur Förderung

Gut zu wissen

  • bis zu 30.000 Euro Tilgungszuschuss pro Wohnung
  • der Antrag muss vor Vorhabensbeginn eingereicht werden
  • Einbindung eines Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmers (Heizungsförderung) erforderlich
  • kombinierbar mit anderen KfW- und Landesförderprodukten
  • vorzeitige, vollständige Rückzahlung gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich

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