
Was wird gefördert?
- Investitionen inkl. Übernahmen und tätige Beteiligungen in Deutschland und im Ausland von Unternehmen mit Unternehmenssitz in Deutschland
- Betriebsmittel, die in Deutschland verwendet werden

Wer wird gefördert?
Gefördert werden große Unternehmen, deren Gruppenumsatz 500 Millionen Euro p.a. überschreitet. Die Unternehmen müssen ihre Betroffenheit aus den Kriegshandlungen in der Ukraine oder den Sanktionen gegen Russland und Belarus nachweisen.

Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens von maximal 100 Mio. Euro pro Unternehmensgruppe (Laufzeit 6 Jahre mit bis zu 2 Tilgungsfreijahren).

Gut zu wissen
- KfW übernimmt 80 % des Kreditrisikos
- Gilt nicht für Unternehmen, die zum 31.12.2021 in Schwierigkeiten waren
- Sie können Ihren Kredit ganz oder teilweise außerplanmäßig zurückzahlen – gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.
- Bei Kreditbeträgen bis zu 3 Mio. Euro bzw. bei Erfüllung der Fast Track-Kriterien bis zu 10 Mio. Euro pro Unternehmen erfolgt keine Risikoprüfung der KfW - lediglich die Hausbank führt dann eine Risikoprüfung durch. In allen anderen Fällen führt die KfW eine standardisierte Risikoprüfung durch.
- Befristet bis zum 31.12.2023