Unternehmensnachfolge: Förderung erleichtert die Finanzierung
Der Kapitalbedarf bei der Übernahme eines Unternehmens ist groß. Nachfolgerinnen und Nachfolger können günstige Förderkredite beantragen und mit einer soliden Finanzierung den Grundstein für eine erfolgreiche Zukunft ihres neuen Unternehmens legen. Erfahren Sie mehr über die Förderung von Unternehmensnachfolgen.
Solide Finanzierung – Erfolgsfaktor für die Übernahme
Sie möchten als Nachfolgerin oder Nachfolger in einem bestehenden Unternehmen einsteigen? Egal, ob Sie eine familieninterne Übernahme, die Nachfolge aus einem Angestelltenverhältnis oder eine externe Nachfolge anpeilen: Eine solide Finanzierung ist nicht nur die Voraussetzung für den Einstieg, sondern mitentscheidend für den weiteren Erfolg des von Ihnen übernommenen Unternehmens.
In der Regel ist für das zu übernehmende Unternehmen ein Kaufpreis fällig. Dazu kommen Investitionen für Modernisierungen oder Umstrukturierungen, die viele Nachfolgerinnen und Nachfolger im Rahmen der Übernahme durchführen möchten. Daraus ergibt sich ein hoher Kapitalbedarf – insbesondere, wenn Sie als Privatperson oder kleineres Unternehmen eine Übernahme anstreben und über wenig Eigenkapital verfügen.
Attraktive Förderkredite als Anreiz für Nachfolgerinnen und Nachfolger
„Nachfolge gesucht!“ Um das Nachfolgeproblem zu lösen, das viele Unternehmen in Deutschland umtreibt, werden Nachfolgerinnen und Nachfolger gezielt gefördert. Die staatliche Förderbank KfW und viele Landesförderinstitute bieten Förderkredite an, um die Finanzierung von Unternehmensübernahmen zu erleichtern.
Für Unternehmensnachfolgen können die Förderprogramme aus dem Angebot der Gründungsförderung genutzt werden. Sie zeichnen sich besonders durch niedrige Zinssätze, verringerte Hürden für die Kreditvergabe und flexible Einsatzmöglichkeiten aus.
Checkliste: Bin ich förderberechtigt?
Sie wollen einen ersten Überblick bekommen, ob Sie für Ihre geplante Unternehmensübernahme einen Förderkredit der KfW erhalten können? Das
sind die wichtigsten Voraussetzungen:
- Investition in Deutschland: Der Sitz des Unternehmens ist in Deutschland oder Sie möchten in ein deutsches Unternehmen im Ausland einsteigen.
- Businessplan und Bilanzen: Damit die KfW die Erfolgsaussichten Ihres Vorhabens bewerten kann, müssen Sie einen realistischen Businessplan vorweisen können und die bisherigen Bilanzen offenlegen.
- Qualifikation: Ein Unternehmen zu führen, fordert fachliche und kaufmännische Qualifikation. Diese Qualifikationen müssen Sie nachweisen.
- Geschäftsführung: Sie müssen die Geschäftsführung des Unternehmens ausführen oder genügend Einfluss auf die Geschäftsführung haben.
Worin unterscheiden sich Förderprogramme für Unternehmensübernahmen?
Welches Förderprogramm zu Ihrem Vorhaben passt, hängt vor allem davon ab, wie hoch Ihr Kapitalbedarf ist und ob Sie im Haupt- oder Nebenerwerb gründen. Tipp: Unser FördermittelFinder zeigt Ihnen nach wenigen Klicks passende Förderprogramme für Ihre Unternehmensübernahme.
Aus der Praxis: familieninterne Nachfolge für ein Möbelhaus
Erfahren Sie in diesem Video, wie die junge Nachfolgerin des Familienunternehmens die Übernahme gemeistert hat und was bei der Finanzierung zu beachten ist.
Quelle: KfW
Gut zu wissen: Förderung für Unternehmensnachfolgen wird 2022 neu aufgestellt
Die KfW hat angekündigt, zum Jahr 2022 die Förderung für Nachfolgerinnen und Nachfolger neu aufzustellen. Das bedeutet: Neue Förderprogramme, -bedingungen und –potenziale. Es ist zu erwarten, dass einige Landesförderinstitute nachziehen und ebenfalls neue Programme anbieten werden. Natürlich werden wir Sie auf der FörderWelt über die wichtigsten Neuerungen auf dem Laufenden halten.
Häufig gestellte Fragen
Wenn Sie einen Förderkredit beantragen möchten, gehen Sie nicht direkt auf das jeweilige Förderinstitut zu. Der erste Schritt ist immer ein Termin bei Ihrer Hausbank. Diese berät Sie im Detail, prüft die Förderfähigkeit Ihres Anliegens und stellt mit Ihnen den Förderantrag. Mit Hilfe unserer Banksuche finden Sie schnell und einfach eine Genossenschaftsbank in Ihrer Nähe.
Bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen, müssen Sie ein aktenkundiges Finanzierungsgespräch über den Einsatz der passenden Fördermittel mit Ihrer Bank geführt haben. Nach diesem Gespräch dürfen Sie mit ihrem Vorhaben beginnen, solange der Kreditantrag beim Förderinstitut innerhalb von 3 Monaten nach Vorhabensbeginn (taggenau) eingeht. Haben Sie diese Frist überschritten, sind nur noch die Vorhaben förderfähig, die zu weniger als 50 % umgesetzt sind.
Als Vorhabenbeginn gilt die erste rechtsverbindliche Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht: der Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrags für das jeweilige Vorhaben.
Nein. Sie können frei entscheiden, welche Rechtsform Sie Ihrem Unternehmen geben wollen.
Im Allgemeinen erhalten Sie nur einen Kredit, wenn Sie dafür
ausreichende Sicherheiten stellen können. Als Sicherheiten kommen Festgelder,
Sparguthaben und Sparbriefe in Betracht, außerdem festverzinsliche Wertpapiere
und Aktien.
Weitere Sicherheiten können sein: Lebensversicherungen,
Bausparverträge, Grundschulden (Hypotheken), Bürgschaften/Garantien durch
Dritte oder durch eine Bürgschaftsbank, sicherungsübereignete Gegenstände, zum
Beispiel Maschinen und Fahrzeuge, oder eine Forderungsabtretung.