Gründerkredit: mit Förderung zum eigenen Unternehmen
Eine solide Finanzierung ist der Schlüssel für den erfolgreichen Start Ihres neu gegründeten Unternehmens. Förderkredite bieten viele Vorteile. Neben den günstigen Zinsen können Gründerinnen und Gründer von einem einfachen Kreditzugang profitieren – auch ohne Sicherheiten und Eigenkapital.
Hoher Kapitalbedarf zum Start
Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Unternehmensgründung ist die Finanzierung. Während die Entwicklung der Geschäftsidee oder das Schreiben eines Businessplans vielleicht noch mit dem Laptop am heimischen Küchentisch funktioniert, besteht spätestens mit der tatsächlichen Aufnahme des Geschäfts ein erhöhter Kapitalbedarf. Büroausstattung, Produktionsanlagen oder Nutzungsrechte von Patenten - die Liste von Anschaffungen und Investitionen ist lang.
Da Gründerinnen und Gründer in der Regel nur begrenzt über Eigenkapital verfügen und es nicht ratsam ist, die gesamten persönlichen Reserven aufzubrauchen, setzen sie häufig Fremdkapital in Form eines Kredits ein. Neben dem klassischen Hausbankkredit und modernen Methoden, wie dem sogenannten Crowdfunding, bieten sich Gründerkredite von Förderinstituten an.
Förderkredite erleichtern die Finanzierung
Junge Unternehmen treiben nicht nur Innovationen und die
Digitalisierung voran. Die Start-Ups von heute können sich zu den Wachstums-
und Beschäftigungsmotoren von morgen entwickeln. Daher unterstützt die Bundesregierung Unternehmensgründungen. Ein wichtiger Baustein der staatlichen Förderung
sind Gründerkredite der KfW und regionaler Förderinstitute.
Für Gründerinnen und Gründer bietet ein Förderkredit viele
Vorteile:
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GünstigNiedrige Zinsen auch bei Gründungen
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Einfacher KreditzugangFinanzierung auch ohne Sicherheiten
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Flexibel einsetzbarFür Investitionen und Betriebsmittel
Checkliste: Sind Sie förderberechtigt?
Können Sie für Ihre geplante Unternehmensgründung einen Förderkredit der KfW erhalten? Das sind die wichtigsten Voraussetzungen:
- Investition in Deutschland: Der Sitz des Unternehmens muss in Deutschland sein.
- Businessplan und Bilanzen: Sie müssen einen realistischen Businessplan vorlegen. Auf Grundlage dieses Businessplans bewertet die KfW die Erfolgsaussichten Ihres Vorhabens.
- Qualifikation: Um ein Unternehmen zu führen, müssen Sie fachliche und kaufmännische Qualifikation mitbringen. Die KfW benötigt einen Nachweis dieser Qualifikation.
- Geschäftsführung: Sie müssen die Geschäftsführung des Unternehmens ausführen oder genügend Einfluss auf die Geschäftsführung haben.
Das passende Förderprogramm für Ihre Gründung
Die Förderinstitute bieten verschiedene Kreditprogramme an. Die Wahl des richtigen Programms hängt insbesondere davon ab, welchen Kapitalbedarf Sie haben und ob Sie im Haupt- oder Nebenerwerb gründen. Tipp: Nutzen Sie unseren FördermittelFinder und erfahren Sie nach wenigen Klicks, welche Förderprogramme für Ihr Vorhaben in Frage kommen.
So beantragen Sie Fördermittel für Unternehmensgründungen
Wenn Sie einen Förderkredit beantragen möchten, gehen Sie nicht direkt auf das jeweilige Förderinstitut zu. Der erste Schritt ist immer ein Termin bei Ihrer Hausbank. Diese berät Sie im Detail, prüft die Förderfähigkeit Ihres Anliegens und stellt mit Ihnen den Förderantrag. Mit Hilfe unserer Banksuche finden Sie schnell und einfach eine Genossenschaftsbank in Ihrer Nähe .
Gut zu wissen: Gründungsförderung wird 2022 neu aufgestellt
Die KfW hat angekündigt, zum Jahr 2022 die Förderung für Gründungen neu aufzustellen. Das bedeutet: Neue Förderprogramme, -bedingungen und –potenziale. Es ist zu erwarten, dass einige Landesförderinstitute nachziehen und ebenfalls neue Programme anbieten werden. Natürlich werden wir Sie auf der FörderWelt über die wichtigsten Neuerungen auf dem Laufenden halten.
Häufig gestellte Fragen
Bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen, müssen Sie ein aktenkundiges Finanzierungsgespräch über den Einsatz der passenden Fördermittel mit Ihrer Bank geführt haben. Nach diesem Gespräch dürfen Sie mit ihrem Vorhaben beginnen, solange der Kreditantrag beim Förderinstitut innerhalb von 3 Monaten nach Vorhabensbeginn (taggenau) eingeht. Haben Sie diese Frist überschritten, sind nur noch die Vorhaben förderfähig, die zu weniger als 50 % umgesetzt sind.
Als Vorhabenbeginn gilt die erste rechtsverbindliche Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht: der Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrags für das jeweilige Vorhaben.
Nein. Sie können frei entscheiden, welche Rechtsform Sie Ihrem Unternehmen geben wollen.
Im Allgemeinen erhalten Sie nur einen Kredit, wenn Sie dafür ausreichende Sicherheiten stellen können. Als Sicherheiten kommen Festgelder, Sparguthaben und Sparbriefe in Betracht, außerdem festverzinsliche Wertpapiere und Aktien.
Weitere Sicherheiten können sein: Lebensversicherungen, Bausparverträge, Grundschulden (Hypotheken), Bürgschaften/Garantien durch Dritte oder durch eine Bürgschaftsbank, sicherungsübereignete Gegenstände, zum Beispiel Maschinen und Fahrzeuge, oder eine Forderungsabtretung.